Περιοχή: Γερμανία

Tierschutz - Keine Umsetzung der EU-Verordnung COM(2014) 558 im Hinblick auf den Einsatz homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel für Tiere

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
52.220 Υποστηρικτικό 52.220 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

52.220 Υποστηρικτικό 52.220 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der EU-Verordnung für Tierarzneimittel KOM 558 in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel müssen auch mit der neuen EU-Verordnung für Tiere erhalten bleiben. Die Anwendung vorhandener homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel und traditioneller Produkte zur Pflege, Fütterung und Prophylaxe durch Tierhalter und Tierheilpraktiker muss möglich bleiben.

Αιτιολόγηση

Die EU Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über Tierarzneimittel (2014) KOM 558 - eingereicht. Die VO soll das bisher geltende Recht für Tierarzneimittel ablösen. Mit dem Entwurf verfolgt die EU u.a. das erstrebenswerte Ziel den Antibiotika-Einsatz bei Tieren einzudämmen. In diesem Bestreben schießt der EU-Ausschuss weit über das Ziel hinaus und dreht dabei sogar die ursprüngliche Absicht ins Gegenteil, denn gleichzeitig werden auch die sinnvollen Alternativen der Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und in der Anwendung stark eingeschränkt.DIESE EINSCHRÄNKUNG WIDERSPRICHT DAMIT DER EIGENTLICHEN ABSICHT DER VERORDNUNG!Denn…1.Der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe wird durch zusätzliche, aufwändige Zulassungsverfahren erschwert.2.Auch Produkte zur Tierpflege, zur ergänzenden Fütterung und natürlichen Gesunderhaltung sollen künftig als Tierarzneimittel zugelassen werden müssen, was nicht nur die Auswahl zur Gesunderhaltung verringert, sondern die Mittel durch neue Zulassungsverfahren künstlich verteuert.3.Tiere sollen nur noch Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert sind, was ebenfalls die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel verringert und jene verteuert, welche die kostspieligen und aufwändigen Zulassungsverfahren durchlaufen haben.All das würde den Einsatz von zur Zeit noch erhältlichen, naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung, wie z. B. Kräutern, faktisch unmöglich machen. Die Verordnung kann dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten pflanzlichen Ursprungs, homöopathische Arzneimittel und handelsübliche Pflegemittel und Nahrungsergänzer vom Markt verschwinden und die wenigen verbleibenden allein auf Verschreibung des Tierarztes erhältlich sind.Dies würde bedeuten, dass nicht nur die Kosten für den Tierhalter und immens steigen würden, sondern auch, dass ein ganzer Berufszweig, nämlich der der Tierheilpraktiker, der sich mit der alternativen Behandlung von Tieren in Deutschland traditionell schon seit vielen Jahrhunderten beschäftigt, vernichtet werden würde. Wirtschaftlich betroffen wären auch Hersteller von naturheilkundlichen Arzneimitteln, die für jede Tierart speziell eine Zulassung beantragen müssten.Auch Bio-Landwirte wären besonders hart betroffen, da die neue Verordnung im krassen Widerspruch zur EU-Bio-Verordnung 834/2007 steht, wonach die Behandlung mit alternativmedizinischen Arzneimitteln Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln. Naturheilkundliche Arznei- und Heilmittel haben kaum unerwünschte Nebenwirkungen und verursachen i. d. R. weder Rückstände in Milch, Eiern und Fleisch und den Ausscheidungen der Tiere. Die Berufsverbände der Tierheilpraktiker Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. und der Verband Artgerechte Tiergesundheit e.V. bitten die deutschen Bürgen um Mitzeichnung.

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Νέα

  • Pet 3-18-10-787-026365Tierschutz
    Der Deutschen Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-
    schaft – als Material zu überweisen,
    b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der
    geplanten EU-Verordnung für Tierarzneimittel in der vorliegenden Form nicht
    zustimmen.
    Es wird ausgeführt, dass die EU-Verordnung COM (2014 558) Rechtsvorschriften
    enthalte, die künftig der Anwendung von homöopathischen und naturheilkundlichen
    Arzneimitteln entgegenstehen. Hierdurch würde die Bandbreite natürlicher
    Therapiemittel verringert. Mit dem Entwurf werde... παρακάτω

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