Région: Allemagne

Tierschutz - Lebendfütterung bei Auswilderung von Wildtieren

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
73 Soutien 73 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

73 Soutien 73 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die Lebendfütterung mit Wirbeltieren bei Tieren, die zur Auswilderung bestimmt sind, erlauben.

Raison

Konkretes Beispiel der aktuellen Situation:Eine Seehundaufzuchtstation, deren Tiere zur Auswilderung bestimmt sind, muß nach der aktuellen Gesetzeslage (Leitsatz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Leid zufügen) mit toten Fischen füttern. Um lebende Beute für die Seehunde zu simulieren, werden die toten Fische vom Personal mit zappelnden Bewegungen durch das Wasser geführt. Natürlich wird auch aus Gründen der besseren Lagerung des Futters mit toten Fischen gefüttert, allein das zeigt schon, daß eine Lebendfütterung nur eine Ausnahme darstellen würde. Quasi als Abschlußprüfung vor der Auswilderung wäre eine Lebendfütterung für die Seehunde wünschenswert.Weiterhin soll ein Leiden der Tiere, auch der Beutetiere, laut Tierschutzgesetz vermieden werden. Doch lernt ein Seehund das effiziente Töten seiner Beute, vermeidet er sowohl sein eigenes Leiden, im schlimmsten Fall bis zum Hungertot, und das unnötige Leiden seiner Beutetiere durch gezielte Tötung. Es sollen natürlich keine Schau-Tötungen oder sogar Showkämpfe stattfinden. Sondern nur eine Ausnahme für Tiere geben, die zur Auswilderung bestimmt sind, schließlich ist das Töten für Raubtiere ein ganz natürlicher Vorgang und gehört damit auch zu einer artgerechten Haltung und damit zum Tierschutz.Sicher läßt sich die Situation auch auf andere Auswilderungsprozesse übertragen. Ich denke, da z. B. an Greifvögel.

Lien vers la pétition

Image avec code QR

Fiche détachable avec code QR

télécharger (PDF)

Actualités

  • Pet 3-18-10-787-046293 Tierschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass die Lebendfütterung mit Wirbeltieren bei
    denjenigen Tieren erlaubt wird, die zur Auswilderung bestimmt sind.

    Er führt aus, dass eine Lebendfütterung sicherlich eine Ausnahme darstellen würde.
    Das Töten von Tieren als Nahrung gehöre jedoch zu einer artgerechten Haltung und
    müsse aus Gründen des Tierschutzes ermöglicht werden.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
    Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 73 Mitzeichnende haben... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant