Tierschutz - Paritätische Besetzung der Tierschutzkommissionen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12.264 Unterstützende 12.264 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

12.264 Unterstützende 12.264 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine paritätische Besetzung der Tierschutzkommission aufBundesebene gesetzlich zu verankern.,ebenso eine gleichermaßen festgeschriebene, paritätische Besetzung derTierschutzkommission auch im Bereich der Bundeswehr.Im Zweifel muss eine fehlende Mehrheit stets zumNegativ-Bescheid führen. Anzeigen von Änderungen bereits genehmigter Versuchsvorhaben müssen erneutder Tierschutzkommission zum Entscheid vorgelegt werden.

Begründung

Durch das ungleiche Verhältnis der Tierschutzvertreter zu den Mitgliedern aus dem Bereich Forschung undTierhaltung, zzgl. mangelnder Transparenz in Bezug auf Empfehlungen und Beschlüsse, lässt die derzeitiggeregelte Zusammensetzung der Tierschutzkommissionen daran zweifeln, dass die beratende Tätigkeit demStaatsziel Tierschutz nach Art. 20a GG tatsächlich dienlich sein kann oder soll.Wir weisen auf die Problematik der nicht-paritätischen Besetzung der Kommission hin. Von einer „Alibi“-Funktion der vertretungsberechtigten Tierschützer muss hier die Rede sein, dabeispielsweise zu angeblich notwendigen Tierversuchsvorhaben immer wieder über einheitlicheEntscheidungen mit Vertretern des Tierschutzes berichtet wird, auch wenn diese jene Anträge auf Versucheaus ethischen Gründen ablehnen, aufgrund ihrer Unterzahl jedoch meist überstimmt werden.Wir, die Partei Mensch Umwelt Tierschutz, beklagen somit den Verdacht, dassein Ungleichgewicht in der Besetzung der Kommission zu Gunsten der tierexperimentellen Forschung undIndustrie aufrecht erhalten wird, eine Vorteilsnahme begünstigt wird und diese empfindliche Verletzung somiteinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sowie gegen EU-Richtlinien darstellt.Besonders im Bereich der Forschung werden durch die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) jährlichSteuergelder in Milliardenhöhe für Tierversuche aufgewandt.Sowohl Tierschützer, als auch Steuerzahler haben das Recht auf eine sehr präzise Abwägung derNotwendigkeit solcher Forschungsvorhaben, die allein durch die Empfehlung einer paritätisch besetztenBeratungsinstanz gewährleistet werden kann.Es ist somit zwingend notwendig, dass der deutsche Bundestag im Sinne der Demokratie und des Tierschutzesdarüber befindet, eine paritätische Besetzung der Tierschutzkommission auf Bundesebene gesetzlich zuverankern.Explizit fordern wir eine gleichermaßen festgeschriebene, paritätischeBesetzung der Tierschutzkommission auch im Bereich der Bundeswehr.Weiterhin muss allen Kommissionsmitgliedern stets die Möglichkeit eingeräumt werden, unabhängigeSachverständige zu einzelnen Versuchsanträgen beratend hinzu zu ziehen, sollte die Kommission zu keinermehrheitlichen Entscheidung übereinkommen. Im Zweifel muss eine fehlende Mehrheit stets zum Negativ-Bescheid führen.Überdies hinaus ist es zwingend notwendig, die Behörden zu verpflichten, Anzeigen von Änderungen bereitsgenehmigter Versuchsvorhaben erneut der Kommission zum Entscheid vorzulegen. Die aktuelleRechtsgrundlage sieht vor, dass die Behörden über eine Vorlage der Änderungsanträge selbst entscheidet. DieMöglichkeit, einen Negativ-Bescheid durch nachträgliche Änderung des Versuchsvorhabens zu umgehen,muss absolut ausgeschlossen sein.

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