Tierschutz - Überarbeitung der Jagdgesetzgebung im Sinne des Tier- und Naturschutzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
276 Unterstützende 276 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

276 Unterstützende 276 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die deutsche Jagdgesetzgebung im Sinne des Tier- und Naturschutzes erneuert wird. Die Jagd auf Vögel, vor allem Zugvögel und im Bestand zurückgehende Arten soll verboten werden.

Begründung

Wir Deutsche sehen uns immer als Vorreiter in Sachen Natur- und Tierschutz, also sollten wir für die südlichen Länder auch Vorbilder sein, die jegliche geschützte und gefährdete Vogelarten auf grausamste Weise fangen und verzehren. Hier beziehe ich mich auf das Komitee gegen Vogelmord: Die bundesdeutsche Jagdgesetzgebung stammt aus den 1930er Jahren und wurde nie umfassend novelliert. Moderne ökologische Erkenntnisse haben bis heute keinen Einzug in das marode Bundesjagdgesetz gefunden. Die Jäger hierzulande fröhnen der Zugvogeljagd ebenso wie dem Einsatz tierquälerischer Fallen. Die Jagd in Schutzgebieten ist fast überall erlaubt, Vögel werden während der Brutzeit legal geschossen und mit großzügigen Ausnahmegenehmigungen wird Jagd auf eigentlich geschützte Vogelarten [...] wie arktische Wildgänse bejagd.Auch in Deutschland ist noch sehr viel zu tun in Sachen Tier- und Naturschutz. Wir sind eine Nation wie z. B. auch England, die Natur wie auch Vögel liebt, sie über den Winter durchfüttert, Nistkästen aufhängt usw. Seien wir also auch Vorbilder für andere Länder und beenden die unnötigen Jagden auf Tiere, die sowieso ständig wegen uns Menschen durch z.B. den Ausbau einseitiger Monokulturen im Bestand zurückgehen.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-787-048940Tierschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition sollen eine Verschärfung des Jagdrechts und insbesondere ein
    Verbot der Vogeljagd erreicht werden.
    Die Petentin führt aus, dass die bundesdeutsche Gesetzgebung, die Jagd betreffend,
    aus den 1930er Jahren stamme und nie umfassend novelliert worden sei. Daher
    hätten moderne ökologische Erkenntnisse keine Berücksichtigung gefunden. Es
    würden sowohl Zugvögel gejagt als auch tierquälerische Fallen eingesetzt. Die Jagd
    in Schutzgebieten sei fast überall erlaubt. Vögel würden auch während der Brutzeit
    legal geschossen.... weiter

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