Tierschutz - Umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
180 Unterstützende 180 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

180 Unterstützende 180 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Tierschutzgesetz (TierSchG) einer umfassenden Novellierung unterzogen werden soll.Dabei sind insbesondere Passagen zu entfernen, die das Hinzufügen von Leid an Lebewesen gestatten als auch die Strafvorschriften für Verstöße gegen das TierSchG zu verschärfen, um unserer Verantwortung für die schutzlosen Tiere gerecht zu werden.

Begründung

Einen wirklichen Schutz erfahren lediglich Wirbeltiere. Die Strafen, die für das das Schädigen und Töten von Tieren verhängt werden können, liegen nur geringfügig über denen, die z.B. für Sachbeschädigung verhängt werden können.Im Verständnis, dass Tiere keine Sachen, sondern Lebewesen sind, die wir als Menschen schützen müssen, sollen die Strafen für Verstöße gegen das TierSchG an den Tatbestand der Körperverletzung angenähert werden. §17 sollte demnach eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren oder entsprechend hohe Geldstrafe vorsehen, wenn das Tier widerrechtlich einen Schaden erlitten hat. Bei schwerem Leid und bleibenden Schädigungen (z.B. Verlust der Seh-, Hör-, Artikulations- oder Fortpflanzungsfähigkeit oder der Verlust oder die dauernde Unbrauchbarkeit eines Körperteils) und erst Recht bei rechtswidriger Tötung eines Wirbeltieres, sollte sich die Strafzumessung am Tatbestand der schweren Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren orientieren ohne Geldstrafe und ohne Bewährung. Die Möglichkeit eines dauerhaften Haltungs- oder Umgangsverbots sowie sollte durch entsprechende Stellen ebenso in Betracht gezogen werden können, wie ein grundsätzliches Versagen von neuen Genehmigungen für die Zukunft für verurteilte Täter.Hierfür müssten einige der Taten, die noch unter §18 (Ordnungswidrigkeiten) geführt werden, als Straftaten in §17 überführt werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-10-787-039993 Tierschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll eine umfassende Änderung des Tierschutzgesetzes und
    insbesondere eine Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen das Gesetz
    erreicht werden.

    Es wird kritisiert, dass Tiere weiterhin als Sache gelten würden. Lediglich Wirbeltiere
    seien ausreichend geschützt. Da Tiere Lebewesen seien, sollten die Strafen für
    Verstöße gegen das Tierschutzgesetz an die Strafen bei Körperverletzung angenähert
    werden.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
    Bundestages... weiter

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