Tierschutz - Verbot von Wespenfallen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
118 Unterstützende 118 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

118 Unterstützende 118 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass sogenannte "Wespenfallen" entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) verboten werden,da dort nicht nur die "lästigen" deutschen und gemeinen Wespen verenden,sondern ebenso Hummel, Bienen, sächsische Wespen und ggf. auch Hornissen.

Begründung

Es gibt in jeder Stadt so wie im Internet Experten zu finden,die sich des "Problems" mit lästigen Wespen annehmen.Es darf nicht sein,das jede(r) Bürgerin/Bürger ohnehin schon gefährdete Arten als Kollateralschaden mit tötet,um ungestört seinen Pflaumenkuchen zu verspeisen.Der Mensch dringt in die Natur ein,nicht umgekehrt.Dem Gedanken "rettet die Natur,aber nicht auf meinem Balkon" muss schon im Kleinen Einhalt geboten werden!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-18-2770-023427



    Artenschutz



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition wird ein Verbot von sogenannten Wespenfallen gefordert.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, in sogenannten

    Wespenfallen verendeten nicht nur die "lästigen" Deutschen und Gemeinen Wespen,

    sondern ebenso Hummeln, Bienen, Sächsische Wespen und ggf. auch Hornissen.

    Daher seien die Wespenfallen entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz... weiter

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