Kraj : Nemecko

Tierschutz - Verpflichtende Freigabe von Tieren (durch Nutztiererzeuger/-verwerter) auf Anfrage von Tierschützern/Bewertung von Zuwiderhandlungen als Straftat

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
130 130 v Nemecko

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  1. Zahájená 2017
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, dass Nutztiererzeuger oder Nutztierverwerter verpflichtet werden, Tiere auf Anfrage von Tierschützern freizugeben. Zuwiderhandlungen sollen als Straftat bewertet werden!

Dôvody

Zahllose 'Nutztiere' können von engagierten Tierschützern nicht gerettet werden, da die Besitzer dem Verkauf nicht zustimmen und sie lieber töten lassen. Dabei handelt es sich in Konsequenz aus dem aktuellen Tierschutzgesetz um eine STRAFTAT! Wir fordern daher die Bundesregierung auf, eine Ergänzung beim Bundesverfassungsgericht zu erwirken, die hier Rechtssicherheit für Tierschützer und Nutztiererzeuger bzw. Nutztierverwerter schafft!:§ 1 Tierschutzgesetz"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier OHNE VERNÜNFTIGEN GRUND Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."Bereits im Jahre 1990 wurde in das BGB ein neuer § 90 a („Tiere“) eingefügt. In dieser Vorschrift heißt es:„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“Dieser 'vernünftige Grund' entfällt weil:Sinn des Tierverkaufs ist für den Besitzer der Profit. Bietet ein Tierschützer oder eine Organisation denselben Wert, entfällt mit dem Sinn nach § 1 auch der vernünftige Grund, das Tier zu töten.Wird das Tier trotz Freikaufangebot getötet, handelt es sich um eine Straftat, weil ihm OHNE VERNÜNFTIGEN GRUND Schaden zugefügt wurde.*Da Tiere nach & 90 a keine Sache sind, sie aber durch die entsprechenden Gesetze nicht ausreichend geschützt sind, ist eine Ergänzung zum Tierschutzgesetz notwendig!Das Öffentliche Interesse ist groß!!!10,5 Millionen Bundesbürger sind Vegetarier und Veganer! Die Dunkelziffer der Menschen, die mit dem Tierleid nicht einverstanden sind, die SELBST darunter LEIDEN wird riesig sein!Eine Ergänzung zum Tierschutzgesetz würde den Bundesbürgern signalisieren, dass ihre Sorgen und ihr Mitgefühl ernst genommen werden und dass Tiere vor dem GESETZ tatsächlich und in der PRAXIS KEINE SACHE sind!!!:Freikaufsrecht von Nutztieren für Tierschützer!

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správy

  • Pet 3-18-10-787-044803 Tierschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass Personen, die Nutztiere züchten oder verwerten,
    verpflichtet werden, Tiere auf Anfrage von Tierschützern zu verkaufen.

    Er führt aus, dass viele Nutztiere von engagierten Tierschützern nicht gerettet werden
    könnten, da die Besitzer einem Verkauf nicht zustimmen. Hierin sehe er eine Straftat,
    da dies gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Das von ihm angestrebte Freikaufsrecht
    würde die Rechte der Tiere stärken.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten... pokračovať

rozprava

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