Región: Alemania
Diálogo

Tierschutz - Weiterhin Ermöglichung der Arbeit von Tierheimen etc. im Rahmen der Umsetzung der VO (EU) Nr. 1143/2014

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
231 Apoyo 231 En. Alemania

Colecta terminada.

231 Apoyo 231 En. Alemania

Colecta terminada.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Rahmen der Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 in deutsches Recht durch gezielte Anwendung der Art. 8, 9 und 19 der Verordnung die Arbeit von Tierheimen u. ä. Einrichtungen auch zukünftig möglich sein wird. Dies beinhaltet nach Art. 19 auch, dass gelistete Tierarten nicht getötet, sondern auch weiterhin an Privatpersonen vermittelt werden dürfen, sofern diese für Ausbruchssicherheit und die Verhinderung der Reproduktion Sorge tragen können.

Razones.

Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert (Art. 20 a GG) und im Tierschutzgesetz geregelt. Er stellt somit ein hohes Gut unserer Verfassung dar.Die Verordnung der EU Nr. 1143/2014 zum Management von invasiven gebietsfremden Arten (von unionsweiter Bedeutung) bietet in Teilen einen gelungenen Ansatz, die Verbreitung ökologisch relevanter Arten beispielsweise durch grundsätzliche Import- und Zuchtverbote einzudämmen. Allerdings beinhaltet und bedingt sie auch ein ganz erhebliches Konfliktpotential gegenüber dem Staatsziel Tierschutz und wird unweigerlich zu ganz erheblichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz führen, falls die Umsetzung in nationales Recht nicht umsichtig durchgeführt werden wird.Während es zu begrüßen ist, dass für die Tierbestände von Privathaltern ein Bestandsschutz vorgesehen ist, so hat das Nachstellverbot z.B. für verwitwete Individuen sozialer Arten zwangsläufig lang anhaltende, erhebliche Leiden durch Vereinsamung zur Folge und stellt somit einen massiven Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Auch ist zu kritisieren, dass die Kategorie der „kommerziellen Halter“, die ihre Bestände an relevanten Arten nach Art. 32 bis August 2018 aufzulösen haben, neben Händlern, Züchtern und Pelztierfarmen gemäß §11 des Deutschen Tierschutzgesetzes vollkommen undifferenziert auch Zoos, Tierheime, Tierauffangstationen, Rehabilitationszentren und andere derartige Einrichtungen mit einschließt. Eine Auflösung der Tierbestände in den o.g. Einrichtungen würde bedeuten, Tausende gesunder Tiere ohne vernünftigen Grund euthanasieren zu müssen und auch keine weiteren Individuen aufnehmen zu können. Dadurch wird nicht nur die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz und das Deutsche Tierschutzgesetz ad absurdum geführt. Auch die zahlreichen gemeinnützigen Einrichtungen, denen in unserer Gesellschaft eine enorme soziale Bedeutung zukommt, verstoßen damit in vielen Fällen gegen ihren jeweiligen Satzungszweck und werden auch sonst ganz massiv im Ausüben ihrer Arbeit behindert werden (u.a. Aufnahme und Versorgung von verwaisten Jungtieren, verletzten Tieren und Fundtieren).Nicht zuletzt bedeutet die Umsetzung der EU-Vorgabe eine ganz enorme finanzielle Belastung der öffentlichen Hand und hier insbesondere der Gemeindekassen, die für die Implementierung zuständig sein werden. Eine flächendeckende Akzeptanz der Bevölkerung kann wohl kaum erwartet werden, wenn dessen Steuergelder für die massenhafte Euthanasie von gesunden Tieren ausgegeben werden.Der Deutsche Bundestag möge daher alle in der Verordnung gegebenen Möglichkeiten nutzen, um dem Management von Tieren in Menschenobhut durch letale Maßnahmen vorzubeugen und somit die hohen Tierschutzstandards in Deutschland zu wahren.

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Noticias

  • Pet 2-18-18-277-040119 Naturschutz und Ökologie

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit es um die Festlegung
    von Managementmaßnahmen geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass im Rahmen der Umsetzung der Verordnung
    (EU-Nr. 1143/2014) in deutsches Recht durch gezielte Anwendung der Art. 8, 9 und
    19 der EU-Verordnung die Arbeit von Tierheimen u.ä. Einrichtungen auch zukünftig
    möglich sein wird. Dies soll nach Artikel 19 auch beinhalten, dass gelistete Tierarten
    nicht getötet, sondern auch weiterhin an Privatpersonen vermittelt werden dürfen,
    sofern diese für Ausbruchssicherheit... Más.

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