Dialog

Tierschutzgerechtes Töten - Betäubung von Schlachttieren mit Argon oder Helium

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
124 Unterstützende 124 in Deutschland

Sammlung beendet

124 Unterstützende 124 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Schlachttiere wie z.B. Schweine vor der Schlachtung nur noch mit Gasen wie Argon oder Helium betäubt werden dürfen, die den Tieren einen sanften Tod ermöglichen.

Begründung

Gegenwärtig ist es so das beispielsweise Schweine vor der Schlachtung mit Kohlendioxid (CO2) betäubt werden, was für viele Schweine allerdings oftmals einen qualvollen Tod bedeutet, da CO2 die Schleimhäute reizt und die Tiere das Gas riechen können, was oftmals zu Panik während der Vergasung führt. Darum sind oft Stresshormone im Fleisch der Tiere zu finden.Es gibt allerdings alternative Gase wie Argon und Helium, von denen wissenschaftlich erwiesen ist das sie den Tieren einen quallosen Tod ermöglichen, welche jedoch nicht von den Schlachtbetrieben verwendet werden, da diese die Kosten der Produktion in die Höhe treiben würden.Fleisch würde durch eine solche Regelung zwar etwas teurer werden, aber einfach nur aus Anstand und Mitgefühl sind wir dazu verpflichtet den Tieren ein besseres Leben und einen quallosen Tod zu gewähren.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-19-10-78470-001835 Tierschutzgerechtes Töten

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten
    und beschlossen:

    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
    Landwirtschaft – zu überweisen, soweit es um die weitere Prüfung von Alternativen
    zur Betäubung durch Kohlendioxyd geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass Schlachttiere ausschließlich mit Gasen wie Argon
    und Helium betäubt werden dürfen.

    Er führt aus, dass diese den Tieren einen „sanften Tod“ ermöglichen würden.
    Gegenwärtig würden Schweine beispielsweise vor der Schlachtung mit Kohlendioxyd
    (CO²) betäubt. Dieses habe oftmals für die Tiere einen qualvollen Tod... weiter

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