Regiune: Germania

Tierversuche - Weniger Tierversuche durch Aufhebung der REACH-Verordnung

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
794 794 in Germania

Petiția este respinsă.

794 794 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Tierversuche: Ausser Kraftsetzen der REACH Verordnung ((EG) Nr. 1907/2006) zur Minderung von Tierversuchen und Förderung der Aufnahme moderner Ersatzverfahren für Tierversuche in der Gesetzgebung.

motive

Der Deutsche Bundestag möge die EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, ausser Kraft setzen. Das REACH-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Nach dem Prinzip ?no data, no market? dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Jeder Hersteller oder Importeur, der seine Stoffe, die in den Geltungsbereich von REACH fallen, in Verkehr bringen will, muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen. Bevor neue Wirbeltierstudien zur Ermittlung von toxikologischen und ökotoxischen Daten durchgeführt werden, besteht zwar die Pflicht zur Erkundigung ob schon entsprechende Daten vorliegen, als Tierversuchsgegner ist aber zu kritisieren, dass auch Daten, die in Tierversuchen gewonnen werden, als Prüfergebnisse anerkannt werden. Es ist daher davon auszugehen (vgl. " Ärzte gegen Tierversuche" lt. Presseerklärung), dass REACH eine Steigerung der Tierversuchszahlen zur Folge haben wird. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen ist zu bezweifeln. Es sollte daher vielmehr die Aufnahme moderner Ersatzverfahren für Tierversuche in der Gesetzgebung gefördert werden, wodurch bereits die geschätzte Zahl von Versuchstieren gesenkt werden konnte.

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știri

  • Pet 3-17-10-7871-035496

    Tierversuche


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin möchte erreichen, dass die REACH-Verordnung außer Kraft gesetzt
    wird.
    Sie führt aus, dass durch diese Verordnung eine Steigerung der Tierversuchszahlen
    eingetreten sei. Dies liege daran, dass jeder Hersteller oder Importeur, der seine
    Stoffe, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, in Verkehr bringen will, für
    diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer haben müsse. Es bestehe zwar die
    Pflicht zur... mai departe

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