Bölge : Almanya

Trennung von Staat und Kirche

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Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
40 Destekleyici 40 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

40 Destekleyici 40 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

  1. Başladı 2020
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es zu einer echten Trennung von Staat und Kirche kommt.

Gerekçe

Gemäß Artikel 140 GG ist Deutschland ein säkulares Land und es gibt keine Staatskirche. Die Kirchen (katholische und evangelische ) treten aber als Körperschaften des öffentliches Rechtes auf und lassen über den Staat die Kirchensteuer eintreiben. Gleichzeitig werden andere Kirchen in Deutschland diskriminiert, weil sie diese Möglichkeiten nicht nutzen dürfen.Beide große Kirchen in Deutschland (kath. und ev.) sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Sie dürfen von ihren Mitgliedern Steuern erheben und über das Finanzamt eintreiben;an öffentlichen Schulen wird Religionsunterricht beider Konfessionen angeboten;in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sitzen auch Vertreter der Kirchen;an öffentlichen Hochschulen gibt es theologische Fakultäten, die an die Weisungen der Kirchen gebunden sind;die Kirchen übernehmen in der Bundeswehr die Militärseelsorge (laut Verteidigungsministerium werden bald Militärrabbiner die Seelsorge jüdischer Soldaten übernehmen, auch Militärimame für muslimische Soldaten sind geplant);christliche Feiertage werden staatlich geschützt.Das sind alles Maßnahmen, die von einer hohen Einflußnahme der Kirchen in Deutschland auf Staat und Gesellschaft abzielen, ohne dass die Kirchen für diese Leistungen, die sie in Anspruch nehmen, zahlen müssen. Eine Trennung von Staat und Kirche ist in allen Fällen nicht ausreichend sichergestellt.Insbesondere die Kirchensteuer muss in Eigenregie der Kirchen erhoben werden oder wenn über den Staat muss es eine Bezahlung der Leistung durch die Kirchen geben.Andere Religionen in Deutschland werden entsprechend benachteiligt/diskriminiert.Außerdem muss das Kirchenrecht aus der Weimarer Verfassung und davor, das derzeit immer noch in Deutschland gilt, überprüft und angepasst werden.

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