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Trennungsgeld für Beamte - Gewährung von Trennungsgeld nach § 6 TGV für Soldaten nach Rückversetzung an den früheren Dienstort

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2017
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Der Bundestag möge beschließen, Soldaten nach Rückversetzung an einen früheren Dienstort für diesen – zu irgendeinem Zeitpunkt – bereits die Zusage der Umzugskostenvergütung erteilt worden war, Trennungsgeld nach § 6 TGV (tägliche Fahrten) zu gewähren.Dies auch im Bezug auf das vom Bundestag beschlossene Optionsmodell UKV/TG 3+5.

Selgitus

Als Begründung ein Auszug des Jahresbericht 2016 des Wehrbeauftragten..Aufgrund von zwei Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aus den Jahren 2012 und 2013 besteht für Pendlerinnen und Pendler kein Anspruch auf Trennungsgeld (mehr), wenn im Falle einer Rückversetzung an einen früheren Dienstort für diesen – zu irgendeinem Zeitpunkt – bereits die Zusage der Umzugskostenvergütung erteilt worden war, auch wenn diese nicht genutzt wurde. .Zur Umsetzung dieser Rechtsprechung hatte das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Travel Management im Jahre 2015 die das Trennungsgeld abrechnenden Bundeswehrstellen angewiesen, alle Antragsteller zu befragen, ob sie an ihren aktuellen Dienstort bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit Zusage der Umzugskostenvergütung versetzt worden waren. Die Antragsteller wurden zur Vorlage entsprechender Unterlagen, etwa der Personalverfügungen, aufgefordert. Manche der Betroffenen können diese Anforderung nicht erfüllen, da sie diese Unterlagen nicht mehr haben. Zu Recht berufen sie sich auch auf die abgelaufene sechsjährige Aufbewahrungspflicht der Personalakten nach der Personalaktenverordnung Soldaten. Zwischenzeitlich entstanden Verzögerungen bei der Trennungsgeldabrechnung wegen fehlender Personalakten. Deshalb hat das Verteidigungsministerium der vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen angeordneten Praxis zugestimmt, dass in diesen Fällen die trennungsgeldabrechnenden Stellen berechtigt sind, die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen bei der Beschäftigungsdienststelle oder der zentralen personalbearbeitenden Dienststelle (Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) anzufordern.Trennungsgeldempfängern, die bereits eine Unterkunft am früheren Dienstort unterhalten und einen doppelten Haushalt führen, sogenannten Wochenendpendlern, wird auch nach der genannten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen Trennungsgeld weiter gewährt. Kein Trennungsgeld erhalten hingegen Soldatinnen und Soldaten, die nach Versetzung an einen früheren Standort, für den bereits eine Zusage der Umzugskostenvergütung besteht, täglich zwischen Wohnung und Dienstort pendeln, sogenannte Tagespendler. Die unterschiedliche Behandlung von Tages- und Wochenendpendlern sollte zu Gunsten der Tagespendler angeglichen werden.//Zitat Ende///Eine vor 20 Jahren erteilte UKV-Zusage sollte einem Soldaten heutzutage nicht mehr zum Nachteil ausgelegt werden. Ebenso widerspricht diese Behandlung der Attraktivitätsagenda.

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uudised

  • Pet 1-18-14-20171-039588 Trennungsgeld für Beamte

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Soldaten nach der Rückversetzung an einen
    früheren Dienstort, für den bereits die Umzugskostenvergütung zugesagt war,
    Trennungsgeld gemäß § 6 der Trennungsgeldverordnung gewährt wird.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 39 Mitzeichnungen und 3 Diskussionsbeiträge vor. Es
    wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur... Edasi

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