Région: Rodgau
Protection des animaux

Überarbeitung Der Leinenpflicht In Brut Und Setzzeit In Rodgau

La pétition est adressée à
Bürgermeister Max Breitenbach
221 Soutien 194 en Rodgau

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

221 Soutien 194 en Rodgau

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

  1. Lancé mai 2022
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Sehr geehrter Herr Breitenbach, verehrter Stadtrat,

 

wir wenden uns mit dieser Petition an sie, um für eine Überarbeitung der

„VERORDNUNG ÜBER DEN LEINENZWANG FÜR ALLE HUNDE UND DIE AUFSICHTSPFLICHT FÜR ANDERE TIERE“

aus dem Jahre 2008 zu werben.

Link zur Verordnung:

https://www.rodgau.de/media/custom/1889_480_1.PDF?1292589101

Wir finden diese nicht mehr zeitgemäß und würden im Besonderen um die Überarbeitung von

-         §2, Absatz 2 – Brut- und Setzzeit

„(2) Die Anleinpflicht in der übrigen Gemarkung außerhalb der Bebauung gemäß §1 Abs. 2 c) der Verordnung gilt während der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit vom 15.02. bis 15.06. eines Jahres.“

sowie

-         §3 – Bestimmung der Leinenlänge und -art

„Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 2 m. Sofern die Leine mit einer selbsttätigen Aufrollvorrichtung versehen ist, sind als Höchstlänge 10 m zugelassen.“

bitten.

 

Zu §2, Absatz 2

Im Besonderen empfehlen wir die die Leinenpflicht während der Brut und Setzzeit auf den Zeitraum vom 15.3. – 15.6. zu verkürzen. Begründung: erfahrungsgemäß finden Anfang/Mitte Februar noch keinerlei Brutaktivitäten statt. Vielmehr beginnen diese frühestens ab Mitte/Ende März. Dies ist im Übrigen auch die Auffassung der meisten Umlandgemeinden/-kommunen. Viele andere sehen sogar vollständig von solch einer Verordnung ab. Daher bitten wir darum, das, bezogen auf den Zeitraum, anzugleichen. Dies dient weiterhin einer einheitlichen Handhabe und sorgt über die Kommune hinaus für ein Stück mehr Klarheit.

Zu §3

Hier beschränkt sich die Empfehlung derzeit auf lediglich 2 Arten von Leinen (Standard- und Leinen mit einer selbsttätigen Aufrollvorrichtung).

Eine Aufführung der mittlerweile weit verbreiteten und oft genutzten Schleppleinen fehlt hier vollständig und sorgt für Rechtsunsicherheit bei vielen Hundehaltern.

Auch hier möchten wir darum bitten, dass dieser Paragraph überarbeitet, dem Zeitgeist angepasst und die oft zum Einsatz kommende Schleppleine mit aufgenommen wird oder die Wahl der Leine dem Hundehalter überlassen wird .

Raison

Wir Hundehalter und Gassigeher sehen uns in unserer Freiheit und der unserer Tiere eingeschränkt.

Darüber hinaus haben Umlandkommunen eine um 4 Wochen kürzere Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit.

Merci pour votre soutien, Claudia David de Rodgau
Question à l'initiateur

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