Region: Niemcy
Transportu

Überarbeitung der Stvzo bezüglich der Anbringung von zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen an Lkw

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Petycja jest adresowana do
Bundesverkehrsministerium
5 320 5 020 w Niemcy

Składający petycję nie złożył petycji.

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  1. Rozpoczęty 2019
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

In Deutschland sowie in allen anderen Staaten der EU ist das Anbringen von Zusatzbeleuchtung an LKW und deren Auflieger durch die StVZO untersagt, bzw. stark eingeschränkt. Hält sich ein Fahrzeughalter nicht an diese Verordnung, so drohen ihm Geldbußen, Punkte in Flensburg, Rückbau und/oder sogar ein Abbau an Ort und Stelle.

Justiz und Exekutive sollten die Energie die sie in die Kontrolle von angebrachter Zusatzbeleuchtung stecken besser in die Überarbeitung der längst veralteten Verordnung investieren. Vor weit mehr als 20 Jahren wurde eine Verordnung in Kraft gesetzt die bis heute kaum überarbeitet, jedoch noch immer hart bestraft wird. Die Argumente der Beamten lauten unter anderem, dass sich andere Verkehrsteilnehmer durch die zusätzlich angebrachten Leuchtmittel im Straßenverkehr irritiert, abgelenkt oder sogar geblendet fühlen.

Was ist in diesem Fall zu all den Leuchtreklamen am Straßenrand zu sagen? Ist es nachts nicht mehr möglich durch hell beleuchtete Städte zu fahren, da man von all den Lichtern und Leuchtreklamen am Straßenrand geblendet oder irritiert wird? Sehr fadenscheinige Argumente die die Beamten zu diesem Thema vorbringen.

Uzasadnienie

Tatsache ist, dass sich die Technik in den letzten 20-30 Jahren enorm weiterentwickelt hat und zusätzliche Leuchtmittel an Fahrzeugen heutzutage keinen anderen Verkehrsteilnehmer blenden, mit Ausnahme der Fernscheinwerfer die man jedoch generell ausschaltet sobald ein anderer Verkehrsteilnehmer vor einem ist, einem entgegenkommt oder man von einem überholt wird.

Außerdem hat sich die Zusatzbeleuchtung an Fahrzeugen im Straßenverkehr schon längst gefestigt und wirkt dadurch nicht irritierend oder ablenkend. Es ist doch vielmehr so, dass sich die Konturen eines Fahrzeuges durch gezieltes Anbringen von zusätzlichen Leuchten bereits von weitem viel besser erkennen lässt. So kann ein Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit und/oder schlechten Wetterverhältnissen bereits von Weitem erkennen, dass man sich z.B. einem großen, schweren, etwas langsameren LKW nähert.

Sind lediglich zwei Rücklichter oder zwei Scheinwerfer zu erkennen ist von Weitem nicht abzuschätzen um welche Art von Fahrzeug es sich handelt, was beispielsweise bei hoher Geschwindigkeit auf Autobahnen oder Landstraßen eine erhebliche Rolle spielen kann. Aus diesen Gründen gehört diese Verordnung schnellstens eingehend überarbeitet - im Sinne der Sicherheit! Mehr Licht - mehr Sicht - mehr Sicherheit! Und das für ALLE Verkehrsteilnehmer!

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Wir reden hier um ein paar zusätzliche Lampen... Lampen die zusätzlich für Sicherheit sorgen sollen! Zusätzliche Fernscheinwerfer, für bessere Sicht in der Nacht, auf dunklen Waldstraßen um zum Beispiel Wildtiere früher zu erkennen oder Schlaglöcher, umgestürzte Bäume! Durch zusätzliche Begrenzugsleuchten können Hindernisse in engen Ortsduchfahrten oder beim rangieren sichbar gemacht werden, wie kleine Mauern, Radfahrer beim abbiegen etc.. Es gibt Beweisbilder, die dies verdeutlichen, leider kann man diese hier nicht hochladen...

Mir ist nicht klar, für welche Art von Zusatzbeleuchtung hier geworben wird. Auch ein Lkw ist immer noch ein Kraftfahrzeug und kein Tannenbaum.

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