Regione: Germania

Übermittlung der Jahressteuerbescheinigung ans Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
15 Supporto 15 in Germania

La petizione è conclusa

15 Supporto 15 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Jahressteuerbescheinigung - ebenso wie die Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer nach § 45a EStG - dem Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg zu übermitteln ist.

Motivazioni:

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Daten und Bescheinigungen für vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester- oder Rürup-Verträge) und Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL/VL) bei der Steuerverwaltung oder dem Finanzamt bereits gespeichert und im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung bereitgestellt werden können, aber die Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge (noch) nicht. Eine elektronische Übermittlungspflicht, also ein Erfüllungsaufwand, für die Banken oder auszahlenden Stellen bedeutet eine Bürokratieentlastung für Personen wie z. B. Bürgerinnen und Bürger mit kleinem oder mittlerem Einkommen.

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