Περιοχή: Γερμανία

Übernahme der Kosten für den serologischen Labornachweis der Immunität gegen das Masern Virus

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Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
15 Υποστηρικτικό 15 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

15 Υποστηρικτικό 15 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Die Kosten für den serologischen Labornachweis der Immunität gegen das Masern Virus sollen von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Die Leistung soll zeitnah in den Katalog der Kassenleistungen aufgenommen werden, um eine finanzielle Benachteiligung der betroffenen Patienten zu vermeiden.

Αιτιολόγηση

Die bisherige Kostenerstattungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen ist für die gesetzlich versicherten Patienten nicht nachvollziehbar. Der Gesetzgeber hat sämtliche Arbeitnehmer, die in erzieherischen oder pädagogischen Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, seit dem 01. März 2020 per Gesetz verpflichtet eine Masernschutzimpfung durchzuführen. Patienten, die bereits eine natürliche Immunität besitzen, sind gesetzlich verpflichtet die Immunität anderweitig nachzuweisen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Kosten für die Masernschutzimpfung von der Kassen regelmäßig bezahlt werden, während Patienten mit natürlicher Immunität die Kosten des Immunitätsnachweises als privatärztliche Leistung aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen sollen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber den Patienten, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, diese Nachweispflichten auferlegt hat. Eine solche Kostenerstattungspraxis behandelt gesetzlich versicherte Patienten ungleich. Sie benachteiligt Patienten, die lediglich Ihren Immunstatus nachweisen gegenüber Patienten, die eine Immunisierung mittels Schutzimpfung durchführenlassen müssen.Um sicherzustellen, dass die gesetzlich Krankenversicherten in beiden Fällen gleichgestellt sind, ist es erforderlich, dass sowohl die Kosten für Impfung und Impfnachweis, als auch die Kosten für den serologischen Immunitätsnachweis mittels Titer-Bestimmung durch die gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig getragen werden. Die Abwägung, ob eine Schutzimpfung notwendig ist oder ein Immunitätsnachweis genügt, entscheidet der behandeinde Arzt nach immunologischen Gesichtspunkten. Kommt der Arzt zu dem Schluss, dass der Patient keine Schutzimpfung benötigt, weil eine natürliche Immunität besteht, so ist der serologische Labortest durchzuführen. Dieser Test erfüllt denselben Zweck, nämlich der Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes.Sämtliche Patienten, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, müssen per Gesetz den Masernschutz Nachweisen. Sowohl die nachgewiesene Schutzimpfung, als auch der Nachwies mittels serologischem Labortest erfüllen die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes / Masernschutzgesetzes. Daher müssen die Kosten für den serologischen Labornachweis der Immunität gegen das Masern Virus von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Die Leistung soll zeitnah in den Katalog der Kassenleistungen aufgenommen werden, um eine finanzielle Benachteiligung der betroffenen Patienten zu vermeiden,

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