Περιοχή: Γερμανία

Überprüfung der gesetzlichen Regelungen für Leistungen nach SGB II bei Selbständigen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
61 Υποστηρικτικό 61 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

61 Υποστηρικτικό 61 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2019
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die gesetzlichen Regelungen für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bei Selbständigen zu überprüfen und zur Überarbeitung den zuständigen Ausschüssen vorzulegen.

Αιτιολόγηση

Die momentane Anwendung der bestehenden Gesetze ist zu wenig auf die Situation von Selbständigen ausgelegt und führt mit jedem abschließenden Bescheid in eine größer werdende Schuldenfalle. Von einer unternehmerischen Tätigkeit kann mit diesen Regularien keine Rede sein. Grundsätzlich besteht derzeit für alle AGLII-Bezieher ein monatlicher Nettogewinn (Zuverdienst) von 100 €. Alles was darüber hinausgeht, wird wieder abgezogen respektive in einen Schuldentopf geworfen, der immer weiter anwächst.Mit dem derzeitigen AGLII-Modell können definitiv nur die anfangs im EKS eingetragenen Kosten durch entsprechend kalkulierte Aufträge gedeckt werden. Aufträge, die vielleicht während der Laufzeit erfolgreich akquiriert werden können, können nur schwerlich in der vorläufigen EKS aufgenommen werden. Jeder potentielle Umsatz im EKS erzeugt eine Kürzung des Leistungsbezugs, was Auswirkungen zeigt, wenn dieser Umsatz nicht stattfindet.Zu dem Nettogewinn von 100 €/Monat, 1200 €/Jahr, ein Zwischengedanke:Wie realistisch ist es im Wirtschaftsalltag, einem Kunden einen Auftrag oder ein Produkt zu vermitteln, das genau diesen Gewinn am Ende erzeugt? Oder was ist dann mit all den weiteren Aufträgen, die ein zu geringes Umsatzvolumen haben, um den mindestens zu erzielenden Nettogewinn zu generieren, der den Ausstieg aus dem AGLII garantiert? Jeder dieser weiteren Aufträge, die dieses Ziel nicht realisieren können, müssen abgelehnt werden, um nicht weiter in diese Schuldenfalle zu geraten.Die derzeitigen Regelungen sehen auch nicht vor, dass der Selbständige aus seinen Umsätzen Rücklagen bildet, um zum Einen in Zeiten des Auftragsmangels seine Betriebskosten weiterbezahlen zu können und zum Anderen seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt nachkommen zu können. Beschließt das Finanzamt eine jährliche Umsatzsteuerzahlung statt einer monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuerzahlung, müssen diese Beträge irgendwie gesammelt werden, damit sie zum Zahltermin verfügbar sind.Des Weiteren benötigt ein Selbständiger Kapital im Rücken, um ausstehende Zahlungseingänge säumiger Kunden mehrere Monate gelassen verkraften zu können. Genauso sind solche Rücklagen notwendig, um kurzfristig auftretende Kosten, wie zum Beispiel Reise- und Übernachtungskosten bei Neukunden, für mindestens zwei Monate im Voraus tragen zu können, um den Auftrag überhaupt annehmen zu können. Solche Kapitalpolster aus den eigenen Umsätzen aufzubauen, eben mit Rücklagenkonten, ist nicht vorgesehen. Sie sind überhaupt nicht gestattet.Erschwerend ist auch, dass bei Erfolg und ausreichendem Umsatz ein Ausstieg respektive Kündigung des AGLII nicht möglich ist.

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