Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Vereinbarkeit von Beruf und Familie - das ist nicht immer einfach! Schon gar nicht, wenn die Rechtsprechung so unflexibel ist. So heißt es, dass berufstätige Mütter und Väter, die beide sorgeberechtigt sind, pro Kalenderjahr 10 Tage Anspruch auf Freistellung wegen Krankheit des Kindes haben. Für diese Zeit hat man als Versicherter Anspruch auf Krankengeld. Während es für den einen Elternteil vielleicht unproblematisch ist von der Arbeit fern zu bleiben, hat der andere Elternteil eventuell größere Schwierigkeiten dies zu organisieren. Beispielsweise könnte ein Elternteil gerade mit der Vertretung einer Kollegin /eines Kollegen beschäftigt sein oder er wurde gerade erst eingestellt und ein Fernbleiben wirkt sich vielleicht negativ aus oder am nächsten Tag soll eine Dienstreise angetreten werden. Der andere Elternteil dagegen könnte es vielleicht eher einrichten mit dem kranken Kind zu Hause zu bleiben. Und genau hier sollte es im Gesetz eine Festlegung, einen zusätzlichen Satz, geben, dass grundsätzlich eine Übertragung der Krankentage für das Kind möglich ist, wenn beide Elternteile, die Krankenkassen und die Arbeitgeber dem zustimmen.
Begründung
Weil es alle Eltern betrifft, die ein geteiltes Sorgerecht haben. Wir alle wissen, wie schnell diese Krankentage für das Kind aufgebraucht sein können. Vor allem, wenn das Kind noch im Aufbau seines Immunsystems ist. Zehn Tage pro Elternteil sind da nicht viel. Wenn dann ein Elternteil mit dem Kind zu Hause bleiben muss, obwohl er weiß, dass dies zu großen Problemen und zusätzlichem Stress auf der Arbeit führen könnte, ist niemandem geholfen. Dieser Elternteil ist dann vielleicht voller beruflicher Sorgen, das fördert dann zusätzlich Krankheiten wie Burn-Out, und kann sich nur schwer auf das kranke Kind einlassen. Die Lage für Kind, Eltern und Unternehmen könnte entspannter sein, wenn man in der Aufteilung der Krankentage für das Kind mehr Flexibilität schaffen würde.