Bürgerrechte

Umfassende Aufklärung der im Beate Bahner-Audio erhobenen Vorwürfe von u.a. Polizeigewalt!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesinnenminister Horst Seehofer
22 Unterstützende 22 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

22 Unterstützende 22 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Die im Zuge der Coronakrise bekannt gewordene Rechtsanwältin Beate Bahner [1] wurde am Ostersonntag, den 12.4.2020 um etwa 20 Uhr Abends gegen ihren Willen und ohne richterlichen Beschluss in die Psychatrie Heidelberg gebracht. Am 13.4.2020 sendete sie eine etwa zwölfminütige Sprachnachricht an ihre Schwester mit der Bitte diese Nachricht zu teilen. Diese Sprachnachricht [2] enthält schwere Vorwürfe von Polizeigewalt, Freiheitsbeschränkungen, sowie der Ablehnung ihrer Bitte nach einem Anwalt.

Herr Bundesinnenminister Horst Seehofer: Bitte veranlassen sie umgehend eine ausführliche Untersuchung und informieren sie die Bevölkerung täglich und detailliert über die neuen Erkenntnisse!

Ausgewählte Passagen:

  • 0:22: "Dieses Auto fuhr rein und stand zehn Minuten in der Garage vor meinem Auto und ich habe gemerkt hier ist irgendwas, stimmt irgendwas nicht, bin ich raus gerannt"
  • 0:43: „Ich habe mich nicht mehr zurück getraut weil ich dachte da stehen jetzt die zwei Killer vor der Türe - wie auch immer. Dann war kein Mensch da in dieser, weil ja alles weg ist, ja. Dann war da irgendwie ein Auto gekommen, die habe ich dringend gebeten irgendwie die Polizei zu rufen.“
  • 1:16: „Dann kam die Polizei, ich habe gesagt ich fühle mich verfolgt, dann haben sie mir Handschellen angelegt und zwar hinten, ja, hinten, und dann haben sie mich auf den Boden gedrückt, mich im Dreck gewälzt, massiv Polizeigewalt angewendet“
  • 1:40: „In die Psychiatrie [Heidelberg, Deutschland] gebracht.“ Das wurde von der Polizei Mannheim offiziell bestätigt [3].
  • 2:05: „Dann hat er [ein Polizist] weil ich weiterhin gebeten habe, mir die Handschellen freizumachen, wie soll ich denn, wen hab; ich hab ja auch niemanden irgendwie gefährdet, ich hatte um Polizeischutz gebeten. Dann hat er mich wieder auf den Boden gedrückt und hat meinen Kopf in ein Meter Höhe auf den Steinboden geknallt. Keiner hat was gesagt, niemand hat reagiert, ich habe es bis heute noch nicht verbunden gekriegt.“
  • 2:35: „Dann haben sie [Polizisten] mich zu viert getragen, weil ich mich geweigert habe weg zu gehen und auch die Handschellen ja noch an hatte“
  • 2:48: „Die kennen mich alle, die wissen ja alle wer ich bin, na, das ist ja klar, die ganze Welt weiß, wer ich bin. So und dann, ehm haben sie mir irgendwann doch die Handschellen abgelegt und dann haben ham sie gesagt, ich kriege keinen Anwalt, ich darf niemanden anrufen“
  • 4:01: „Dann wollte ich einmal raus, dann hat mich der Pfleger mit Gewalt wieder zurückgedrückt. Also ich war wirklich im Hochsicherheitstrakt hier, ja, wie, wie ein Schwerverbrecher wurde ich behandelt gestern, bis heute Nachmittag“

Die vielen Details und eindrücklichen Schilderungen lassen eine Fälschung äußerst unwahrscheinlich erscheinen - weder von Beate Bahner selbst, noch von Dritten.

  • 8:36: „Immerhin hatte ich ein Klostuhl bekommen, weißt du, diesen Nachtstuhl – kann man sich drauf setzen und dann pinkelste in den Nachtpot – das habe ich getan, mein Geschäftle habe ich heute – ach ich habe heute ja nun eh nichts gegessen ich hatte morgens drei Kekse gegessen.“

Begründung

Das Audio enthält viele überprüfbare Statements und nennt potentielle Zeugen:

  • 11:14: „Gestern, als ich geschrien habe in der Thibautstraße hat mir kein Mensch geholfen, kein Mensch. Die hockten da aus dem Fenster und glotzten. ehm. Ein junger Mann mit Dreadlocks, der kam, hat gesagt ‚Was wird ihr denn vorgeworfen‘ was ‚was hat sie denn gemacht‘ ‚Warum halten sie sie denn fest?‘ Ja, ‚Das geht sie nichts an‘ ja, ich weiß auch nicht was mir vorgeworfen wird“

.

Quellen

Ich möchte noch betonen, das es hier nicht um eine Einschätzung von Beate Bahner als Person geht. Es geht auch nicht um ihre Aussagen zum Coronavirus, zur Rechtsprechung oder um die Statements auf ihrer Website [1]. Es geht allein um die umfassende, öffentliche Aufklärung der Vorwürfe dieses einen Audiofiles.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Liebe Mitunterstützer/innen,

    danke für ihr Engagement zu Aufklärung und Grundrechten!
    Leider habe ich nun in meiner Unerfahrenheit ihrer Hoffnungen bezüglich dieser Petition enttäuscht. Ich werde mich verbessern!

    Zitat aus dem Schreiben vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages:
    "Es ist nicht zu erkennen, dass an dem Vorgang, den Sie schildern, eine der Kontrolle des Deutschen Bundestages unterliegende Bundesbehörde beteiligt ist."
    Sprich: Aufgrund von Formfehlern abgelehnt.

    Trotzdem war ihr Engagement nicht umsonst. Ereignisse lassen sich ausgraben und der Trubel um Beate Bahner bleibt unvergessen...
    Mögen ihre Projekte zu Aufklärung und Grundrechten erfolgreicher sein!

    Mit freundlichen Grüßen
    und ausdrücklicher Entschuldigung... weiter

  • Hi,

    nochmal vielen Dank für ihre Unterstützung der Forderung nach Aufklärung der im Beate Bahner Audio erhobenen Vorwürfen!
    Wie angekündigt habe ich die Petition offiziell beim Deutschen Bundestag eingereicht: "Unter (...) Petitions-ID E-113769 erfasst."

    Es bleibt viel Dunkelheit.
    www.free21.org/us-konzerne-wie-google-u-apple-werden-zur-welt-pass-behoerde ist nur ein Beispiel von dem, was auf uns zukommen mag. www.youtube.com/watch?v=kqVL7KR-Qyk zeichnet ein düsteres Bild der Vergangenheit und auch unsere eigene Aussicht auf eine umfassende Untersuchungsaktion samt wöchentlichem Transparenzbericht mag nicht groß erscheinen.

    Aber frei nach Steven Pinker blicke ich 'konstruktiv optimistisch' in die Zukunft. Wer mit beiden Händen konstruktive... weiter

Woran könnten wir sicher erkennen, dass etwas in unserem Rechtsstaat gewaltig schief läuft? So gewaltig schief, dass jeder Bürger Deutschlands sich eine Trommel schnappen und mit 1.5m Abstand zum Nächsten durch die Straßen ziehen sollte. Oder nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz [4] handeln muss?

Noch kein CONTRA Argument.

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