Region: Germany

Umgangsrecht - Umgang des Kindes mit den Eltern

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 supporters 20 in Germany

The petition is denied.

20 supporters 20 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zukünftig (halb-)jährliche Gerichtsverfahren zur Erweiterung des Umgangs bei bereits vorliegenden, sinnvollen gerichtlichen Umgangsregelungen verhindert oder zumindest einfacher abgelehnt oder durch Gerichte eingestellt werden können.

Reason

  1. Da Paragraph 1684, Absatz 2, BGB auch für den Elternteil gilt, bei dem das Kind lebt, verstoßen (halb-) jährliche Gerichtsverfahren durch den umgangsberechtigten Elternteil bezüglich mehr Umganges gegen diesen Paragraphen.2. Vor allem, wenn es bereits eine gerichtliche Umgangsregelung oder mehrere gerichtliche Umgangsregelungen gibt, die häufigen, wöchentlichen Umgang inklusive einer hälftigen Ferienregelung beinhaltet/beinhalten.3. (Halb-) jährliche Gerichtsverfahren unter diesen Umständen sind nicht zum Wohle des Kindes und schaden der Entwicklung des Kindes und lassen ein Familienleben nicht zu.

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News

  • Pet 4-18-07-40326-046778 Umgangsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass (halb-) jährliche Gerichtsverfahren zur Erweiterung
    des Umgangs bei bereits vorliegenden gerichtlichen Umgangsregelungen verhindert,
    einfacher abgelehnt oder durch Gerichte eingestellt werden können.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, da § 1684 Absatz 2 des
    Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch für den Elternteil gelte, bei dem das Kind lebe,
    verstießen (halb-) jährliche Gerichtsverfahren durch den umgangsberechtigten
    Elternteil bezüglich mehr Umgangs gegen das... further

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