Regione: Germania

Umsatzbesteuerung des mit einer Photovoltaikanlage erzeugten/dezentral verbrauchten Stroms (Direktverbrauch)

Richiedente
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Supporto 17 in Germania

Raccolta voti terminata

17 Supporto 17 in Germania

Raccolta voti terminata

  1. Iniziato 2021
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Inoltro

Mit der Petition wird eine Gesetzesänderung gefordert, hinsichtlich der Umsatzbesteuerung des mit einer Photovoltaikanlage erzeugten und dezentral verbrauchten Strom (Direktverbrauch).

Motivazioni:

Als Rentner habe ich aus Rücklagen meiner Lebensleistung/Altersvorsorge in eine Photovoltaik-Anlage mit Speicher, landläufig Solar-Anlage mit Speicher, investiert.Dabei bin ich von der Überlegung ausgegangen, dass die Einsparung an vom EVU (Energie-Versorgungs-Unternehmen) bezogener Energie, sprich Strom über die Zeit die Re-Finanzierung der Investition bewirken wird. Dies nicht zuletzt um Ersparnisse für die Rente sinnvoll in Lebenshaltungskosten reduzierender Weise einzusetzen.Dies darüber hinaus in der Weise, dass nebenher noch ein positiver Beitrag für Umwelt und Wirtschaft geleistet wird.Das Alles unter der Prämisse, dass steuerliche Abschreibungen oder Absetzbarkeit der Investition (ca. 25.000Euro) als Rentner mit geringem Steueraufkommen weder angestrebt, noch durchgeführt werden, geschweige einen sinnvollen Einspareffekt bzw. Rückerstattung erbringen würden – ERGO also gar nicht angestrebt werden (können).Hierbei ist eine Besteuerung von Einspeiseleistungen sicherlich steuerlich als Wirtschaftsertrag rechtens, wenn auch der Höhe nach bei vom EVU geschätzten monatlich gemittelten Erträgen über das Jahr zu einer Erstattung iHV 24,-- Euro / mtl., damit 288,-- Euro im Jahr führen (Größenordnung – Geringfügigkeit?!?).In diesem Zusammenhang ist es nebensächlich ob die installierte Anlage größer oder kleiner 10kWp ausgeführt ist. Einen Eigenverbrauch, der zudem nirgendwo rechtswirksam nachweislich erfasst wird, nach aktueller Gesetzeslage als „Gewinn“ mit typisch ca. 20 Eurocent/kWh zu besteuern, kommt einer Besteuerung von Atemluft gleich. Ebenso könnte eine Besteuerung von Gartenerträgen aus dem heimischen Garten, Obst, Gemüse, Kartoffeln etc., die Besteuerung von Grundwasser/Brunnen oder eben die Besteuerung anderer frei zugänglicher Güter erfolgen.Ohne polemisch sein zu wollen: …das ist „Raubrittertum“ und mit meinem Verständnis der Gedanken des Grundgesetzes und unserer Verfassung nicht vereinbar und gehört ersatzlos abgeschafft. Eine Strategie zur Nutzung erneuerbarer Energien ist hierin ebenso nicht erkennbar. Weder dem ökologischen Anspruch, noch dem ökonomischen, wirtschaftlichen Anspruch ist hier Rechnung getragen.Vielmehr entsteht der Eindruck, investitionswillige Bürger zu Umsatzsteuerzahlern Zwangs-zu-verpflichten.Im Gegensatz zu einer Umsatz-Besteuerung des Eigenverbrauchs steht vielmehr der Umstand, eben diesen Eigenverbrauch nicht mehr als zu transportierende Energie kostentreibend in ein Energieverteilnetz einzuspeisen, sondern lokal nach Anfall, bzw. aus gespeicherter Energie (Batterie-Speicher) eben LOKAL zu verbrauchen. Damit ist eine Entschädigung vs. einer Besteuerung (UST) für den Eigenverbrauchsanteil gerechtfertigt – bitte prüfen, ggf. umsetzen (lassen).Sorry, aber eine Beschränkung auf 3.000 Zeichen macht die Eingabemöglichkeit sinnlos, wieso keine pdf-Dateien übermittelbar?Enttäuscht - doch per FAX

Link alla petizione

Immagine con codice QR

Slip a strappo con codice QR

download (PDF)

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora