Reģions: Vācija

Umsatzbesteuerung des mit einer Photovoltaikanlage erzeugten/dezentral verbrauchten Stroms (Direktverbrauch)

Lūgumraksta iesniedzējs
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Atbalstošs 17 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

17 Atbalstošs 17 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird eine Gesetzesänderung gefordert, hinsichtlich der Umsatzbesteuerung des mit einer Photovoltaikanlage erzeugten und dezentral verbrauchten Strom (Direktverbrauch).

Pamatojums

Als Rentner habe ich aus Rücklagen meiner Lebensleistung/Altersvorsorge in eine Photovoltaik-Anlage mit Speicher, landläufig Solar-Anlage mit Speicher, investiert.Dabei bin ich von der Überlegung ausgegangen, dass die Einsparung an vom EVU (Energie-Versorgungs-Unternehmen) bezogener Energie, sprich Strom über die Zeit die Re-Finanzierung der Investition bewirken wird. Dies nicht zuletzt um Ersparnisse für die Rente sinnvoll in Lebenshaltungskosten reduzierender Weise einzusetzen.Dies darüber hinaus in der Weise, dass nebenher noch ein positiver Beitrag für Umwelt und Wirtschaft geleistet wird.Das Alles unter der Prämisse, dass steuerliche Abschreibungen oder Absetzbarkeit der Investition (ca. 25.000Euro) als Rentner mit geringem Steueraufkommen weder angestrebt, noch durchgeführt werden, geschweige einen sinnvollen Einspareffekt bzw. Rückerstattung erbringen würden – ERGO also gar nicht angestrebt werden (können).Hierbei ist eine Besteuerung von Einspeiseleistungen sicherlich steuerlich als Wirtschaftsertrag rechtens, wenn auch der Höhe nach bei vom EVU geschätzten monatlich gemittelten Erträgen über das Jahr zu einer Erstattung iHV 24,-- Euro / mtl., damit 288,-- Euro im Jahr führen (Größenordnung – Geringfügigkeit?!?).In diesem Zusammenhang ist es nebensächlich ob die installierte Anlage größer oder kleiner 10kWp ausgeführt ist. Einen Eigenverbrauch, der zudem nirgendwo rechtswirksam nachweislich erfasst wird, nach aktueller Gesetzeslage als „Gewinn“ mit typisch ca. 20 Eurocent/kWh zu besteuern, kommt einer Besteuerung von Atemluft gleich. Ebenso könnte eine Besteuerung von Gartenerträgen aus dem heimischen Garten, Obst, Gemüse, Kartoffeln etc., die Besteuerung von Grundwasser/Brunnen oder eben die Besteuerung anderer frei zugänglicher Güter erfolgen.Ohne polemisch sein zu wollen: …das ist „Raubrittertum“ und mit meinem Verständnis der Gedanken des Grundgesetzes und unserer Verfassung nicht vereinbar und gehört ersatzlos abgeschafft. Eine Strategie zur Nutzung erneuerbarer Energien ist hierin ebenso nicht erkennbar. Weder dem ökologischen Anspruch, noch dem ökonomischen, wirtschaftlichen Anspruch ist hier Rechnung getragen.Vielmehr entsteht der Eindruck, investitionswillige Bürger zu Umsatzsteuerzahlern Zwangs-zu-verpflichten.Im Gegensatz zu einer Umsatz-Besteuerung des Eigenverbrauchs steht vielmehr der Umstand, eben diesen Eigenverbrauch nicht mehr als zu transportierende Energie kostentreibend in ein Energieverteilnetz einzuspeisen, sondern lokal nach Anfall, bzw. aus gespeicherter Energie (Batterie-Speicher) eben LOKAL zu verbrauchen. Damit ist eine Entschädigung vs. einer Besteuerung (UST) für den Eigenverbrauchsanteil gerechtfertigt – bitte prüfen, ggf. umsetzen (lassen).Sorry, aber eine Beschränkung auf 3.000 Zeichen macht die Eingabemöglichkeit sinnlos, wieso keine pdf-Dateien übermittelbar?Enttäuscht - doch per FAX

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