Región: Alemania

Umsatzsteuer - 7% Mehrwertsteuer auf alle Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
251 Apoyo 251 En. Alemania

No se aceptó la petición.

251 Apoyo 251 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Alle Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel werden nach Mehrwertsteuerrecht gleichbehandelt und mit dem ermäßigten Satz von 7% besteuert. Dies gilt insbesondere für die Zuckeralkohole wie Xylitol und Erythritol.

Razones.

Viele Menschen sind auf Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel angewiesen. Diese sind somit elementare Lebensmittel und sollten daher wie im Grundsatz alle anderen Lebensmittel mit 7% besteuert werden. Bei Saccharin, bekannt durch das Handelsprodukt Natreen, aber auch bei anderen Stoffen ist dies der Fall. Auch Sorbitol unterliegt nur dem reduzierten Satz, nicht aber Xylitol und Erythritol. Dies stellt eine abzustellende Ungleichbehandung dar. Der besondere Hintergrund ist darin zu sehen, dass diese Stoffe für die menschliche Ernährung wertvoller als Sorbitol sind und insbesondere in der Karies Prophylaxe wertvoll sind. Dies gilt insbesondere für Xylitol, welches in zahlreichen Prophylaxeprogrammen verwendet wird, Hier sind insbesondere die Forschungen an der finnischen Universität Turko unter der Leitung von Prof. Dr. Kauko K. Mäkinen zu erwähnen. Der Nachteil bei Xylit ist aber dass dieser Stoff relativ teuer ist. Durch die Mehrwertsteuer wird dieser Stoff leider noch mehr verteuert. Der zahn- und stoffwechselschädliche Zucker wird jedoch mit 7% besteuert. Hier wird meines Erachtens der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil schädliche Produkte privilegiert werden. Wenn, so gehört die Gruppe der Zucker, Zuckeralkohole und sonstigen Süßungsmittel gleichbehandelt. Zucker und Sorbitol sowie Saccharin 7%, Xylitol und Stevia 19%, das geht irgendwie nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zusammen.

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Noticias

  • Pet 2-17-08-6120-050840Umsatzsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, für Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel lediglich
    den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7% zu erheben.
    Zur Begründung wird angeführt, viele Menschen seien auf Zuckeraustauschstoffe
    und Süßungsmittel angewiesen. Diese stellten damit elementare Lebensmittel dar
    und sollten daher wie diese mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert
    werden. Bei bestimmten Süßungsmitteln wie etwa Saccharin oder weiteren
    Süßungsstoffen sei dies bereits der Fall. Hingegen würden andere Süßungsmittel
    wie... Más.

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