Umsatzsteuer - Aussetzung der Umsatzsteuer für EEG-Umlage und weitere Kosten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
182 Unterstützende 182 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

182 Unterstützende 182 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…bei der Umlage von 5,28 Cent / kWh für die Erneuerbaren Energien (EEG) den Aufschlag von 19 % für die Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer für den Verbraucher auszusetzen, da diese Umlage staatlich festgelegt wurde.. Des weiteren auch bei allen anderen staatlich festgelegten / regulierten Bestandteilen der Stromversorgung wie § 19 der Stromnetz-Entgeldverordnung, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, neue Offshore-Haftungsumlage.

Begründung

Es kann nicht angehen, dass der Staat zusätzliche Umlagen auf die Bürger abwälzt und dann davon noch Steuern für seinen Haushalt abverlangt. Die Energiewende wurde chaotisch und überhastet gestartet, nicht zielgerichtet geplant. Bei einer sinnvolleren Planung hätte der Bürger dann wesentlich niedrige Kosten tragen müssen und diese auch wohl besser akzeptiert.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-6120-047257Umsatzsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die Umsatzsteuer auf die Umlage nach dem
    Erneuerbare-Energien-Gesetz und auf weitere Bestandteile der Stromversorgung
    auszusetzen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die angeregte Aussetzung der Umsatzsteuer für die
    Erneuerbaren Energien sei geboten, da diese Umlage staatlich festgelegt worden
    sei. Hinsichtlich der weiteren, staatlich festgelegten Bestandteile der
    Stromversorgung, bei denen nach seiner Überzeugung genauso zu verfahren sei, sei
    insbesondere § 19 der Stromnetz-Entgeltversorgung,... weiter

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