Umsatzsteuer - Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent auf Saunabesuche

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
52 Unterstützende 52 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

52 Unterstützende 52 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Saunabesuche angewendet werden soll.

Begründung

Laut Medienberichten soll ab Juli 2015 eine Mehrwertsteuererhöhung für Saunabesuche von derzeit 7% auf 19% geplant sein.Diese Änderung würde für die Allgemeinheit eine Mehrbelastung von mehr als 12 % bedeuten, da ich davon ausgehe, dass die Betreiber der Einrichtungen diese Steuer 1:1 an die Saunabesucher weiterleiten und die Steuererhöhung außerdem nutzen werden, um die Eintrittspreise insgesamt zu erhöhen.Hier sehe ich für die Allgemeinheit eine nicht unbedeutende finanzielle Belastung, für einen Bereich, der eine gesundheitspräventive Wirkung hat und zur allgemeinen Gesundheitsförderung der Bevölkerung beiträgt.Ich verstehe nicht, warum die zuständigen Stellen gerade in diesen Bereichen ansetzen? Schließlich ist es doch medizinisch unumstritten, dass Saunabesuche zum gesundheitlichen Wohle beitragen.Saunabesuche sind eine wertvolle Natur-Therapie. Man stärkt vorbeugend das Immunsystem, bei einigen chronischen Erkrankungen können Symptomlinderungen erzielt werden und eine Reihe der Alltagsbeschwerden, aber auch Befindlichkeitsstörungen können positiv beeinflusst werden.Das geht meiner Meinung nach weit über einen Spaßfaktor und eine gesellige Runde hinaus. Gerade in dem letzten Jahr hat der Staat noch nie so viele Steuern eingenommen, wie je zuvor. Eine Entlastung der Steuerzahler ist hier aber nicht in Sicht, sondern dieser wird im Rahmen seiner eigens ergriffenen gesundheitsvorbeugenden Maßnahmen noch weiter steuerlich belastet.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-6120-018841

    Umsatzsteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Saunabesuche weiterhin der
    ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % angewendet werden soll.
    Die Petition nimmt Bezug auf Änderungen der Umsatzsteuerregelung für
    Saunabesucher. Es wird ausgeführt, die Anwendung des allgemeinen
    Umsatzsteuersatzes in Höhe von 19 % würde für die Allgemeinheit eine
    Mehrbelastung von über 12 % bedeuten, da davon auszugehen sei, dass die
    Betreiber der Saunaeinrichtungen... weiter

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