Umsatzsteuer - Festlegung höherer Freigrenzen bei der Umsatzsteuerpflicht für kleine Vereine

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
42 Ondersteunend 42 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

42 Ondersteunend 42 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für kleine Vereine höhere Freigrenzen bei der Umsatzsteuerpflicht festgelegt werden.

Reden

Viele kleine Vereine (z. B. Musikvereine, Gesangsvereine, ...) sind trotz geringer Umsätze immer häufiger steuerpflichtig und müssen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, obwohl keine Konkurrenzsituation im "marktwirtschaftlichen" Sinn besteht. Kleine Vereine sind ein Zusammenschluss von natürlichen Personen, die eine gemeinsame Leidenschaft ausüben. Ehrenamtlich Tätige (z. B. Kassierer eines Vereins) sind mit dem komplizierten Umsatzsteuerrecht überfordert. Leider lässt das Ehrenamt in unserer Gesellschaft immer mehr nach. Daher sollte es ein politisches Ziel sein, kleine Vereine mit geringen Umsätzen, die sich kulturell, gemeinnützig oder gesellschaftlich einbringen, mit höheren Freigrenzen vom komplizierten Umsatzsteuerrecht zu verschonen. Der Vorsteuerabzug wird bei kleinen Vereinen meistens nicht angewandt, da die ehrenamtlich Tätigen mit dem Umsatzsteuerrecht in der Regel nicht vertraut sind und ein Steuerberater zu hohe Kosten verursachen würde.Höhere Freigrenzen bei der Umsatzsteuerpflicht würden Ehrenamtliche und kleine Vereine entlasten. Nachteile für andere Vereine oder gar private Unternehmen sind nicht vorhanden.

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Nieuws

  • Pet 2-18-08-6120-024819



    Umsatzsteuer



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition soll erreicht werden, dass für kleinere Vereine höhere Freigrenzen

    bei der Umsatzsteuerpflicht festgelegt werden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, viele kleinere Vereine (etwa Musik- oder

    Gesangsvereine) seien trotz geringer Umsätze immer häufiger umsatzsteuerpflichtig

    und müssten Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, obwohl keine

    Konkurrenzsituation... verder

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