Region: Niemcy

Umsatzsteuer - Steuerfreistellung für Erträge aus der Netzeinspeisung von elektrischer Energie (Photovoltaikanlagen etc.) auf selbstgenutztem Wohnhaus

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
124 Wspierający 124 w Niemcy

Petycja została zakończona

124 Wspierający 124 w Niemcy

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2019
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Erträge aus der Netzeinspeisung von elektrischer Energie, die durch Photovoltaikanlagen oder vergleichbaren Energiegewinnungsmethoden auf dem selbstgenutzten Wohnhaus (oder in vergleichbaren Konstellationen) erwirtschaftet werden, steuerfrei gestellt werden.

Uzasadnienie

Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass alternative bzw. regenerative Energiegewinnung zum Schutz des Klimas gefördert werden soll. Außerdem wird allseits eine Entbürokratisierung gefordert. Beide Ziele können durch das Anliegen dieser Petition erheblich gefördert werdenBürokratischer Aufwand sollte die alternative Energiegewinnung zu Hause nicht behindern. Die notwendige Versteuerung von Netzeinspeisevergütung ist unnötiger bürokratischer Aufwand. Die Erträge, die aus der Energiegewinnung und Netzeinspeisung zu erzielen sind, werden mindestens überwiegend, wenn nicht sogar vollumfänglich durch die abzuführende Einkommenssteuer sowie die Aufwendungen für einen Steuerberater "aufgefressen".Mit dem Beginn der Netzeinspeisung wird der Betreiber (m/w/d) einer Photovoltaikanlage zum Unternehmer. Die Privatperson, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht unternehmerisch tätig ist, überblickt die steuerlichen Rahmenbedingungen einer unternehmerischen Tätigkeit üblicherweise nicht. Dies führt zu der Notwendigkeit, für die Steuererklärung sowie vor allem für die Umsatzsteuervoranmeldungen, für die ein strenger gesetzlicher Rahmen sogar mit strafrechtlicher Relevanz gilt, einen Steuerberater kostenpflichtig einzuschalten. Neben den finanziellen Aufwänden ist dies mit einem nicht unerheblichen persönlichen administrativen Aufwand verbunden. Diese Rahmenbedingungen schrecken potentielle private Energieproduzenten durch Nutzung von Sonnenenergie ab. Durch eine Befreiung von den bisherigen steuerlichen Regelungen ließe sich alternative Energiegewinnung fördern und von auf staatlicher wie privater Seite überflüssiger Bürokratie entfrachten.

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