Umsatzsteuer - Umsatzsteuerbefreiung für den privaten Musikunterricht

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
198 Ondersteunend 198 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

198 Ondersteunend 198 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Musikunterricht gerecht und durchgängig für Musikschulunterricht und privaten Musikunterricht gilt.

Reden

Musikunterricht leistet einen sehr wertvollen Beitrag zur seelischen, emotionalen und motorischen Entwicklung insbesondere von Kindern aber auch von Erwachsenen. Deshalb sollte diese wichtige Säule im Leben der Menschen nicht durch unnötig hohe Steuern gedeckelt werden. Zur Zeit wird nur der Musikunterricht an Musikschulen von der Umsatzsteuer befreit und nicht privater Musikunterricht. Das ist ungerecht und unverständlich. Darüber hinaus ist die Arbeit eines privaten Musiklehrers nicht provisions-oder verkaufsabhängig, das bedeutet das Verhältnis von Arbeitszeit und Lohn entspricht eher dem eines Angestellten, denn dem eines Unternehmers, da stundenweise bezahlt wird und kein höherer Profit durch mehr Verkäufe stattfindet. Trotzdem muss er sich selbst versichern, was deutlich höhere Sozialbeiträge zur Folge hat.Um Missbrauch vorzubeugen, sollte diese Befreiung nicht für Musiklehrer gelten, die Einnahmen aus Musikunterricht haben, der von anderen erteilt wird (mobile Musikschulen) und anderweitige Tätigkeit, bei der ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis zu Gunsten des Betroffenen Mehreinnahmen einbringt (Mehrwert). Außerdem sollte ein staatlich anerkanntes Zeugnis beim Finanzamt vorgelegt werden, um zu gewährleisten, dass die Tätigkeit von professionellen Musikpädagogen ausgeführt wird.

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Nieuws

  • Pet 2-18-08-6120-005723 Umsatzsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition soll eine Umsatzsteuerbefreiung für den privaten Musikunterricht
    erreicht werden.
    Es wird hervorgehoben, Musikunterricht leiste einen wertvollen Beitrag zur
    seelischen, emotionalen und motorischen Entwicklung insbesondere von Kindern,
    jedoch auch von Erwachsenen. Nach der gegenwärtigen Regelung werde nur der
    Musikunterricht an Musikschulen von der Umsatzsteuer befreit, nicht jedoch privater
    Musikunterricht. Diese Unterscheidung sei ungerecht... verder

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