Region: Niemcy
Podatków

Umsatzsteuerbefreiung für Warenspenden an gemeinnützige Organisationen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
61 60 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

61 60 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2020
  2. Zbiórka zakończona
  3. Przesłano 12.08.2020
  4. Dialog
  5. Zakończone
  1. Betroffenes Gesetz: Umsatzsteuergesetz

a. Zweiter Abschnitt Steuerbefreiungen und Steuervergütungen b. § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

  1. Umfang der vorgeschlagenen Änderung: Umsatzsteuerbefreiung für Warenspenden > von Körperschaften mit Gewinnerzielungsabsicht > an steuerbefreite Körperschaften

Ergänzung von „§ 4a. die folgenden Umsätze:“ um Unterpunkt c) mit folgendem Inhalt: „die Lieferungen und Leistungen an eine unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenord-nung).“

Uzasadnienie

Begründung der vorgeschlagenen Änderung:

Aktuell muss ein der Unternehmer, der einer gemeinnützigen Organisation Waren u/o Dienstleistung spendet und eine Rechnung mit dem Hinweis „Gegen Ausstellung einer Spendenquittung verzichten wir auf die Bezahlung der Rechnung.“ ausstellt, die anteilige Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Die Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) wird auf den Bruttobetrag (inkl. Umsatzsteuer) ausgestellt.

Ein Unternehmen, das darauf verzichtet, dass der Verein seine Rechnung zahlt, muss also die Rechnung dennoch als Betriebseinnahme verbuchen. Damit neutralisiert die Spende lediglich die Einnahme. Die Spende wirkt sich bei ihm nicht steuermindernd aus.

Der Spender muss auch noch die ausgewiesene Umsatzsteuer abführen. Ist der Spender umsatzsteuerpflichtig, hat er also nicht nur keinen steuerlichen Vorteil, sondern durch die abzuführende Umsatzsteuer einen zusätzlichen finanziellen Aufwand. Die Aufwandsspende wird steuerlich zum „Eigentor“!

Eine Umsatzsteuerbefreiung für Warenspenden würde insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen die Spendenbereitschaft ggü. gemeinnützigen Vereinen erhöhen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind für sehr viele kleine und mittelgroße Sportvereine als Spender unverzichtbar und haben für diese einen sehr hohen Stellenwert.

Zur Verdeutlichung der Bedeutung dieser Änderung zur Umsatzsteuerbefreiung möchte ich einige wichtige Beispiele anführen:

  • Warenspenden von Lebensmittel für „die Tafel e.V.“ zur Weitergabe an ALG II-Empfänger: Der Einzelhandel muss hier auch noch Geld mitbringen, wenn er Bedürftigen etwas spendet! Ein Wegfall der Umsatzpflicht würde hier konkret eine Erhöhung von Spenden der Lebensmittelkonzerne hinsichtlich der noch genussfähigen Lebensmittel bedeuten.

  • Rücksendungen an Onlinehändler (Zalando, Amazon, Ebay, etc.) werden i.d.R. weggeworfen. Der Einzelhändler müsste hier ebenfalls den Umsatzsteueranteil zahlen, wenn er Hilfsorganisationen etwas spendet! Ein Wegfall der Umsatzpflicht würde hier konkret eine Erhöhung der Spendenbereitschaft bedeuten.

  • Bei Warenspenden an gemeinnützige Vereine, wie Fußballvereine, die von Spenden der Handwerksunternehmen desselben Ortes jährlich bei ihren Sommerfesten profitieren, ist es das gleiche Procedere.

Eine angesprochene Gesetzesänderung würde unmittelbar eine Erhöhung der Spendebereitschaft nach sich ziehen, da der kleine oder mittelständische Unternehmer nicht auch noch den anteiligen umsatzsteuerrechtlichen Betrag ans Finanzamt für seine Spende abführen muss.

In der Praxis stellt die Umsatzpflicht für Warenspenden ein großes Hemmnis dar.

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Aktualności

  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

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    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

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