Regija: Baselland
Slika peticije Umsetzung des Paragraphen Art. 80 BV des Tierschutzgesetz
Dobrobiti životinja

Umsetzung des Paragraphen Art. 80 BV des Tierschutzgesetz

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Gemeinde Lausen
38

Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

38

Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

  1. Pokrenut 2013
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Obwohl seit längerer Zeit der Gemeindeverwaltung Lausen Meldung gemacht wird das ein Hund stundenlang am bellen und jaulen ist, sehen diese keinen Handlungsbedarf! Da der Besitzer Schicht arbeitet passiert dieses auch nachts.

Diverse Anwohner haben dem Gemeindeverwalter bestätigt, das sie den Hund auch bellen hören.

Am Sonntag 7.4.2013 wurde der Gemeindeverwalter informiert das her Hund schon 4 Stunden am bellen ist und man ihn bis draußen hecheln hört vor Aufregung. Als Antwort erhielt man : Wir haben jetzt Wochenende bitte rufen sie uns nicht mehr an.

Der Gemeinde wurden auch Fotos zugestellt vom Garten, der von hinten bis vorne Verschissen ist. Genau so konnten Fotos gemacht werden als noch Schnee da war, das morgens nur Menschenfussabdrücke vor dem Haus sind und mit dem Hund vor der Arbeit nicht spazieren gegangen wird.

Gemäß Schweizer Tierschutzgesetz ist die Gemeinde wie auch die Polizei verpflichtet zu handeln.

Zum Wohl des Tieres sehen wir nur noch diesen Weg mit einer Petition damit die Gemeinde endlich Augen und Ohren öffnet.

Für Deine/Eure Unterstützung bedanken wir und herzlich

Obrazloženje

Der Schutz von Tieren ist Verfassungsauftrag (Art. 80 BV) und somit eine im öffentlichen Interesse liegende Staatsaufgabe. Die Durchsetzung des Tierschutzauftrags erfordert geeignete Strukturen. Für den Vollzug sind die kantonalen Verwaltungs- und Strafbehörden zuständig. Die Überwachung von Haltung, Zucht und Handel von Tieren obliegt dabei den kantonalen Veterinärdiensten. Mit verschiedenen Verwaltungsmassnahmen von Verfügungen, Auflagen und Bewilligungspflichten bis hin zu Beschlagnahmungen und Tierhalteverboten können sie Missständen im Umgang mit Tieren vorbeugen und diese im Hinblick auf eine gesetzeskonforme zukünftige Tierhaltung beheben. Ziel der Massnahmen ist es stets, den betroffenen Tieren unmittelbar zu helfen und den gesetzmässigen Zustand wieder herzustellen und zu sichern.

hvala na podršci

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