Alueella: Saksa

Umstellung auf emissionsfreien Stadtverkehr

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Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
80 Tukeva 80 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass in Städten Pkw ab 01.01.2024 Lkw, Busse, Motorräder, Motorroller etc. ab 01.01.2027 CO2-emissionsfrei betrieben werden müssen. Im Gegenzug werden die Haupttrassen in den Städten mit Oberleitungen für Lkw und Busse ausgerüstet, sodass diese mit einer entsprechenden Gabel (wie in Belgien) Strom abnehmen können und diesen zunächst für die ersten 5 Jahre auch umsonst nutzen können. Nebentrassen müssen im Akkubetrieb gefahren werden. Ausnahmen kosten Geld.

Perustelut

Um die Elektrifizierung des Verkehrs und damit die Nullemission in Städten von CO2 voranzutreiben, sollte die Hybridtechnologie noch stärker genutzt werden, insbesondere von LKWs und Reisebussen. Die Entwicklung rein elektrischer LKWs dürfte aufgrund der benötigten Energiemenge bei voll beladenen LKWs und Bussen noch mit großen Schwierigkeiten verbunden sein, insbesondere sind die Wartezeiten zum Aufladen noch sehr lange im Vergleich zum Benziner, Diesel oder gasbetriebenen PKW/LKW. Wasserstofffahrzeuge haben einen niedrigeren Wirkungsgrad. Für die ersten 3 Jahre nach Einführung der Nullemission müssten die Abgaben für Ausnahmegenehmigungen noch relativ moderat ausfallen, da die Abschreibungszeit bei Neufahrzeugen für LKWs neun respektive sechs Jahren bei PKWs wäre. Bei Motorrädern ist die Entwicklung ja noch nicht so weit, deshalb der Beginn auch erst später. Die Autoindustrie muss noch nicht um einen großen Verlust an Arbeitsplätzen rechnen, ebenso wenig die KFZ-Reparaturbetriebe. Außerdem müssen die Oberleitungen ja auch erst erstellt werden. Für Ausnahmegenehmigungen, je nachdem wie weit der Netzausbau der Hauptrassen ist sollte vielleicht je Stadt bei LKWs ab 2027 in den ersten drei Jahren maximal 100 € pro Stadt und Jahr betragen, ähnlich einer Vignette, so dass die Netzerrichtungskosten bei den Haupttrassen und der Strombedarf zum Betrieb für LKW und Busse damit z.T. bezahlt werden könnte. Bund und Länder müssten den Städten hierzu etwas hinzuschießen. Für Motorräder, Motorroller etc. sollte in den ersten drei Jahren ab Einführung der Nullemissionsgrenze die Ausnahmegenehmigung 150 € kosten für PKW 250 €. Danach für LKWs 200 € pro Stadt und Jahr, für PKW 500 € pro Stadt und Jahr und für Motorräder 300 € pro Stadt und Jahr. Über die Höhe der Abgabe könnte man streiten. Da der Infrastrukturausbau für PKWs und LKWs im reinen Elektrobetrieb fast noch gar nicht vorhanden ist, vor allem nicht für die Masse an Fahrzeugen.

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