Regio: Vollversammlung der Vereinten Nationen
Afbeelding van de petitie UN Gremien dürfen keine Menschenrechte aufheben!
Bescherming van minderheden

UN Gremien dürfen keine Menschenrechte aufheben!

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
UN Generalsekretär António Guterres
254 Ondersteunend

De petitie is ingetrokken door de indiener

254 Ondersteunend

De petitie is ingetrokken door de indiener

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Petition an die Generalversammlung der Vereinten Nationen,
zu Händen von UN-Generalsekretär António Guterres

Der UN-Menschenrechtsausschuss (MRA, CCPR) will die Freigabe von Abtreibungen bis zur Geburt erzwingen und ignoriert alle Menschenrechte ungeborener Kinder.

Dabei besagt Artikel 1 AEMR: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren". Wir werden auch mit Beinen und Armen geboren, und genauso sind unsere Würde und Rechte schon vor der Geburt da.
Sklaverei und Leibeigenschaft sind verboten, daher darf man auch ungeborene Kinder nicht wie das Privateigentum ihrer Mütter behandeln.

UN-Gremien haben sich immer wieder für die Legalisierung von Abtreibungen eingesetzt. Seither blockierte jedoch eine Mehrheit der UN Generalversammlung regelmäßig solche Forderungen in allen Resolutionen.

Als Bürger von Nationen aus aller Welt fordern wir hochachtungsvoll die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf, ihre Autorität gegenüber allen UN Organen geltend zu machen und eine Resolution zu beschließen,

  • die bestätigt, dass Menschenwürde und Menschenrechte jedem Mitglied der menschlichen Familie zustehen, seit dem Beginn der physischen Existenz bei seiner Zeugung,

  • die allen UN Organen verbietet, Abtreibung zu fordern, zu unterstützen oder zu empfehlen, da Abtreibung die Menschenrechte von Kindern vor ihrer Geburt verletzt [4,5],

  • die bestätigt, dass niemand autorisiert sein kann, unabhängig und unanfechtbar von den Organen eines Staates Verpflichtungen dieses Staates oder der dort lebenden Personen zu erklären oder aufzuheben, da dies die staatliche Souveränität verletzt [7,17],

  • die allen UN Organen verbietet, Verpflichtungen von souveränen Staaten zu behaupten, die nicht Teil der ratifizierten Verträge sind [7,17],

  • die einen UN Sonderberichterstatter oder unabhängigen Experten gegen Gewalt und Diskriminierung vor der Geburt einsetzt,

  • die den UN-Generalsekretär beauftragt, jedes Mitglied des Menschenrechtsausschusses zu rügen, welches nicht die Unterstützung von Abtreibung in GC No 36 [1] zurückgewiesen hat, aufgrund der Verletzung von Artikel 5 ICCPR [6], sowie in Zukunft disziplinarische Maßnahmen gegen jedes Mitglied von UN Organen zu verhängen, das gegen obige Verbote verstößt, bis hin zur sofortigen Entlassung.

Falls die UN Generalversammlung keine Resolution beschliesst
die unsere Forderungen beinhaltet, werden wir eskalieren
und jeden Vertragsstaat des ICCPR auffordern, durch seine eigene, souveräne Entscheidung seine Erklärungen zur Zuständigkeit des MRA zurückzuziehen,
a) zwischenstaatliche Kommunikation [9] zu empfangen und zu prüfen und
b) Beschwerden von Personen [8,10] zu empfangen und zu prüfen.

Der UN-Menschenrechtsausschuss (MRA) hat eigentlich die Aufgabe, die Einhaltung des Zivilpakts (ICCPR) zu überwachen, und in 'General Comments' die Menschenrechte zu erläutern. Ein 'General Comment' ist zwar nicht rechtsverbindlich, doch er wird als Referenztext und Druckmittel gegenüber Staaten verwendet. Derzeit verfassen seine 18 unabhängigen Mitglieder einen neuen Kommentar zum Recht auf Leben (General Comment No 36 [1]). Darin steht in Paragraph 9:

‚Vertragsstaaten müssen sicheren Zugang zu Abtreibung gewährleisten (..) in Situationen in denen das Austragen einer Schwangerschaft der Frau erhebliche Schmerzen oder Leiden verursachen würde‘ [optionale und verschleiernde Satzteile gekürzt]

Die Existenz des Kindes oder seiner Menschenrechte wird nicht mit einem Wort erwähnt. Stattdessen erfindet der MRA hiermit eine neuartige Verpflichtung von Staaten, Abtreibungen ohne jede Einschränkungen zu gewährleisten, denn niemand kann garantieren, dass eine Geburt ohne erhebliche Schmerzen verläuft.
Entgegen des Wortlauts der Menschenrechte, trotz der Überzeugung praktisch aller UN Staaten, die es für notwendig erachten Abtreibung zu beschränken [2], und trotz umfangreichen Entgegenhaltungen [3], weigert sich der MRA hartnäckig, diese Forderung zu ändern.

Das ist inakzeptabel. Wir wollen eine grundlegende Veränderung.


Reden

Wie in ‚Sieben Ansprüche der kleinsten Menschen‘ (www.goo.gl/CpKr8c) dargestellt müssen Menschenrechte von Kindern auch vor ihrer Geburt geachtet werden.
Mit seinem ‘General Comment’ [1] versagte der MRA in der Verteidigung dieser Menschenrechte. Der MRA

  • ignoriert den klaren Anspruch von Artikel 6 ICCPR:
    Jedes menschliche Wesen hat ein innewohnendes Recht auf Leben‘ [wörtliche Übersetzung des englischen Originaltexts],
  • ignoriert wissenschaftliche Fakten wie den DNA Code, welche die Menschlichkeit und Einzigartigkeit jedes Kindes seit seiner Zeugung beweisen,
  • ignoriert das grundlegende Verständnis der Menschenwürde als eine Größe, die weder wachsen noch schrumpfen kann, unabhängig von der Körpergröße, Gestalt, Gesundheit oder Fähigkeiten,
  • ignoriert das grundlegende Verständnis des gleichen Wertes jedes Menschen,
  • fordert tödliche Diskriminierung der am meisten schutzbedürftigen Kinder,
  • ignoriert alle Gewalt und Folter an Kindern vor ihrer Geburt [18,5], um Sicherheit für die Täter zu suchen,
  • ignoriert alle Schäden an Frauen durch Abtreibungen, selbst wenn diese völlig professionell ausgeführt wurden,
  • ignoriert die gewöhnliche Bedeutung der Menschenrechte (ICCPR) [4,5,11,12] wie es den Regeln zur Auslegung internationaler Verträge entspricht [13], und die nur bei unklaren Aussagen auf ihre historischen Verhandlungen verweisen [14,15],
  • interpretiert Menschenrechte als ob diese ‚lebende Dokumente‘ [16] seien, mit einer veränderbaren Bedeutung,
  • ersetzt explizite Menschenrechte durch die vage Meinung einer finanzstarken und einflussreichen Minderheit,
  • erfindet und behauptet neue Verpflichtungen von Staaten ohne Mandat oder Bestätigung von diesen [17],
  • ignoriert die Überzeugung fast aller UN Staaten [2] die Abtreibung zumindest teilweise verbieten,
  • ignoriert sämtliche Gegenargumente aller 20 Akademiker die rechtliche Bedenken aufzeigten [3], und
  • ignoriert alle Gegenargumente der NGO Beiträge (66 von 81 NGOs) [3].

Das ist inakzeptabel und unangemessen für ein UN Organ. Wir brauchen UN Organe, die die Menschenrechte aller Mitglieder der menschlichen Familie erkennen und verteidigen.

Wir können keine sozialen Probleme lösen, indem wir Menschen töten.
Schwangere Frauen brauchen etwas Besseres als Abtreibung.
Wir brauchen Lösungen für das Leben.


Referenzen

[1] General Comment No 36 zu Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) - Par. 9, Advanced Unedited Version: https://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/MRA/GCArticle6/GCArticle6_EN.pdf
[2] Nur 4 Länder weltweit verzichten auf jede gesetzliche Beschränkung von Abtreibung: China, Kanada, Nordkorea und Vietnam.
Quelle: Angelina Baglini, JD, International Abortion Norms, 2014, Charlotte Lozier Institute, page 7; Abortion Law Index of UNFPA https://www.un.org/esa/population/publications/abortion
[3] Dieter Egert, 'Survey on Submissions General Comment on Article 6 ICCPR 2017', https://www.goo.gl/VREuU2
[4] Art. 6 (1), Art. 6 (5), Art. 2 (1), Art. 24 (1), Art. 26, Art. 7, Art. 8 ICCPR, Präambel der Erklärung der Rechte des Kindes.
[5] Beitrag 'Interessenvertretung ungeborener Menschen' zu GC No 36, 2017, Seiten 6-12, https://www.goo.gl/zXJws2
[6] Artikel 5 ICCPR: ‚(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie (..) auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte (..) hinzielt. (2) Die in einem Vertragsstaat (..) anerkannten (..) Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt (..) werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht (..) anerkenne.‘ (abgekürzt); Artikel 4 (2) ICCPR
[7] Artikel 1 (1) ICCPR
[8] Beitrag 'The United States Congress' zu GC No 36, 2017, https://www.goo.gl/zXJws2
[9] Artikel 41 (2), ICCPR
[10] Artikel 12 (1), Erstes Fakultativprotokoll zum ICCPR
[11] Beitrag 'Poland' zu GC No 36, 2017, https://www.goo.gl/zXJws2
[12] Beitrag 'Ordo Iuris Institute' zu GC No 36, 2017, https://www.goo.gl/zXJws2
[13] Artikel 31, Artikel 32 ‘Wiener Konvention über das Recht der Verträge’
[14] Beitrag 'ADF International' zu GC No 36, 2017, https://www.goo.gl/zXJws2
[15] Beitrag 'Familiy & Life', Irland, zu GC No 36, 2017, auf Seite 4, Hinweise zur vorbereitenden Arbeit, https://www.goo.gl/zXJws2
[16] Bei der öffentlichen Sitzung des MRA am 27-10-2017, sagte Mr. De Frouville: "Der Vertrag muss als ein lebendiges Dokument im Lichte der heutigen Umstände interpretiert werden”. Keines der anderen Mitglieder des MRA wies diese Ansicht zurück.
[17] Beitrag 'WOOMB International' zu GC No 36, 2017, Par. I-II, https://www.goo.gl/zXJws2
[18] siehe Zusammenfassungen und Studien unter https://www.doctorsonfetalpain.com

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Nieuws

  • Liebe Unterstützer,
    aus verschiedenen Gründen konnte unsere Petition auf dieser Plattform nur wenig Unterstützer finden. Deshalb wurde das Anliegen nur in einem Brief an die amerikanische UN-Vertretung versandt, und die Petition selbst zurückgezogen.

    Stattdessen empfehlen wir die Unterstützung dieser Petition, die sich auf dieselbe Thematik bezieht:
    www.citizengo.org/de/lf/169334-das-lebensrecht-der-ungeborenen-kinder-bei-der-uno-verteidigen

    Vielen Dank,
    Dieter Egert

  • Am 30. Oktober hat der UN-Menschenrechtsausschuss seinen Kommentar-Text zum Recht auf Leben verabschiedet. Ohne Änderung des Abschnitts über Abtreibung: Staaten seien verpflichtet, den 'sicheren' Zugang zu Abtreibung zu gewährleisten, bis zur Geburt.

    Unsere Petition 'UN GREMIEN DÜRFEN KEINE MENSCHENRECHTE AUFHEBEN!', die scharf dagegen protestierte, hatte jedoch nur wenige Unterstützer gefunden. Es gibt auf Deutsch und Englisch zusammen etwa 250 Unterzeichner. Damit können wir dem Anliegen noch keinen Nachdruck verleihen.
    Möglicherweise liegt es auch daran, dass der Kommentar seither erst ein Entwurf war, der noch nicht verabschiedet war, und deshalb noch nicht ernst genommen wurde. Außerdem gab es einige technische Probleme (z.B. beim Ausfüllen... verder

Jeder Mensch ist gleich wertvoll, von Anfang an. Jeder Mensch ist seit seiner Zeugung ein einmaliges, lebendiges und menschliches Wesen. Eindeutig beweisbar anhand der DNA. Es gibt keine Unter-Menschen, unwertes Menschenleben oder 'werdende Menschen'. Entweder Mensch oder nicht.

Niemand hat das Recht, über eine Frau und ihren Körper zu entscheiden. Eine Kriminalisierung von Abtreibung führt dazu, dass Frauen illegale Methoden wählen werden, die letztlich Frau und Kind töten. Bevor Frau zum Gebären ungewollter und ungeliebter Föten gezwungen werden, sollte man sich um die bereits existierenden Menschen, die menschenunwürdig leben müssen, kümmern. Alles andere ist Heuchelei

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