Bürgerrechte

Unabhängiger ständiger Untersuchungsausschuss gegen Behördenwillkür

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
57 Unterstützende 57 in Deutschland

Sammlung beendet

57 Unterstützende 57 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 20.07.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Es soll vom Deutschen Bundestag ein Bundesgesetz "Behördlicher Untersuchungsausschussgesetz (BehUAG) formuliert und verabschiedet werden, um in Deutschland einen ständigen neutralen Untersuchungsausschuss zur lückenlosen Aufklärung vom Verdacht behördlicher Gewalt / Missbrauch behördlicher Kompetenz etc. aufzuklären.

Das daraus entstehende Gutachten soll rechtsmittelfähig sein.

Begründung

Auch in Deutschland kommt es zu Fällen dokumentierter behördlicher Willkür.

Beispiele finden sich in Düsseldorf, wo eine Person mit starker polizeilicher Gewalt überwältigt wurde und viele andere Fälle.

Die Plattform "Wikipedia" führt hier sortiert nach Bundesländern eine belastbare und belegte Statistik: Polizeigewalt – Wikipedia.

In Deutschland gibt es faktisch keine unabhängige Stelle, die solche Vorfälle untersucht, Polizisten untersuchen die von Polizisten mutmaßlich begangenen Taten.

Der Interessenskonflikt ist unbestreitbar.

Da das Polizeirecht Ländersache ist, das Problem aber in ganz Deutschland auftritt (mit regionalen Schwerpunkten), ist die Installation eines Bundesgesetzes erforderlich, verhältnismäßig und dringend notwendig.

Es soll eine entsprechende Kommission in Berlin geschaffen werden.

Es soll in jedem Bundesland eine Länderkommission installiert werden, die ausschließlich der Bundeskommission berichtet.

Um die Neutralität dieser Kommissionen zu gewährleisten ist folgende Besetzung einzuhalten:

(Länder)polizeiliche Vertretung: dienstliche /- r Vorgesetzte /-r des "Täters", Rechtsexperte für das jeweilige Länderpolizeirecht (kein Stimmrecht) , Staatsanwaltschaft des Landes für Fragen der Strafprozessordnung (kein Stimmrecht)

Rechtliche Vertretung: Verfassungsrechtler (in) für (Grund)gesetzfragen (kein Stimmrecht), Mediziner (in) für eventuelle medizinische Fragen (kein Stimmrecht), Rechtsbeistand des Betroffenen

Ethische Vertretung: Mitglied des Ethikrates Deutschlands, Anmesty International

Die Kommission soll grundsätzlich beraten und entscheiden im Hinblick auf die vorgeworfene Tat / Willkür.

Alle Beweise sind vorzulegen und auszuwerten, daraus ist eine Stellungnahme zu formulieren, die einen anerkannten rechtsmittelfähigen Bescheid als Ergebnis hat.

Bildquelle: www.dw.com

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Helmut Klaus aus Gelsenkirchen
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Neuigkeiten


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Noch kein PRO Argument.

Beschämend, dass eine solche Petition eingereicht werden muss. Die Behörden arbeiten f ü r den Bürger, d. h. sie sind nichts als hochgestellte Dienstleister, die genügend Privileǵien gegen über den Bürgern haben. Diese zu Mißbrauchen ist Frechheit genug, sie sollten eher dafür bestraft werden, nicht bürgernah bzw. ethisch zu arbeiten. Eine zusätz-liche Kontrolle s o l l t e nicht nötig sein. Willkür muss bestraft werden, ich habe sie selbst erlebt.

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