Regione: Vokietija

Ungleichbehandlung von kleinen und mittelständischen Unternehmen durch die Zollverwaltung

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 14 in Vokietija

Peticija pabaigta

14 14 in Vokietija

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition werden eine Verringerung der Diskriminierung kleiner und mittelständischer Unternehmen im Bereich des Handels mit verbrauchsteuerpflichtigen Erzeugnissen und die Abschaffung unnötiger Barrieren in der Zollverwaltung gefordert.Notwendige Bewilligungen für den Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Erzeugnissen werden durch Hauptzollämter mit der Begründung verweigert, dass das Geschäft in der Vergangenheit noch nicht betrieben worden ist.

Priežastis

Es darf nicht sein, dass bei einem erlaubnispflichtigen Geschäft seitens der Zollverwaltung das Argument gewählt wird, dass eben genau dieses Geschäft in der Vergangenheit noch nicht betrieben worden ist. Dies impliziert, dass eine Genehmigung für das Betreiben des Geschäfts (z.B. in Bezug auf den Handel mit Heizöl, Kohle oder Alkohol) in der Vergangenheit auf illegale Weise betrieben worden ist. Denn wie kann ein Geschäft in der Vergangenheit betrieben worden sein, das ohne die entsprechende Genehmigung des zuständigen Hauptzollamtes illegal ist? Hier beißt sich die "Katze in den Schwanz". Das jeweilige Unternehmen benötigt für das Betreiben des Geschäftes eine Genehmigung. Und genau diese wird verweigert, WEIL man das Geschäft in der Vergangenheit noch nicht betrieben hat. Irgendwann muss doch jeder einmal anfangen! Hier werden kleine Unternehmen gegenüber Großkonzernen oder Unternehmen in anderen EU-Staaten diskriminiert, indem ihnen der Marktzugang verwehrt wird. Das darf nicht sein. Fairer Wettbwerb sieht anders aus.Hinzu kommt, dass es sich bei vielen Unternehmen, die entsprechende Profiteure der Genehmigungsverweigerung durch deutsche Hauptzollämter sind, um ausländische Unternehmen handelt. Diese können unter Maßgabe der Regelungen in ihrem Heimatland auch in Deutschland beim Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Erzeugnissen tätig werden. Der kleine deutsche Mittelständler kann genau das jedoch nicht, wenn die Genehmigungen der Hauptzollämter nicht vorliegen. Dadurch wird dem Standort Deutschland Potential in Form von Wertschöpfung von Arbeitsplätzen entzogen. Gleiches gilt im Übrigen für Regelungen, dass Handelsunternehmen, die kein physisches Steuerlager haben, auch nicht am EMCS-Verfahren teilnehmen können. Dadurch ist es Unternehmen ohne physisches Lager nicht möglich, Ware unter Steueraussetzung zwischen zu handeln. Dies führt dazu, dass sich deutsche Industrieunternehmen oftmals nicht bei deutschen, sondern bei niederländischen oder belgischen Handelshäusern eindecken. In vielen anderen EU-Ländern sind die entsprechenden Regelungen anders. Davon profitieren Großkonzerne und ausländische Handelshäuser, auch kleine und mittelständische. Hier müssen die Marktzugänge deutlich vereinfacht werden und Teilnahmen am EMCS-System auch für jene deutschen Unternehmen ermöglicht werden, die keine physischen Lagerorte für das jeweilige mengensteuerpflichtige Produkt haben. Nur so kann ermöglicht werden, dass wir Wertschöpfung nach Deutschland zurückholen, die aufgrund einfacherer bürokratischer Regelungen ins Ausland abgewandert ist.Die Regelungen in den Hauptzollämtern gehören auf den Prüfstand. Die Zollverwaltung muss deutlich entbürokratisiert werden und in stärkerem Maße MIT dem deutschen Mittelstand auf Augenhöhe zusammenarbeiten.

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