Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition wird gefordert, dass Internetanbieter nur dann das Adjektiv "schnell" zur Beschreibung ihrer Internetverbindung nutzen dürfen, wenn diese Internetverbindung zu den drei schnellsten Internetverbindungen weltweit gehört. Um die angebotene Internetverbindung mit dem Superlativ des Adjektivs "schnell" (schnellste) beschreiben zu dürfen, muss die angebotene Verbindung wahrheitsgemäß die weltweit schnellste stabile Internetverbindung sein.
Αιτιολόγηση
Internetanbieter verwenden derzeit das Wort "schnell" in beispielsweise Werbetexten, obwohl bundesweit derzeit die schnellste Verbindung eine Downloadrate von kleinergleich 400 MBit/s beträgt. Nordkoreas schnellste Internetverbindung hat eine Downloadrate von über 52 GBit/s (Stand: Dezember 2016) . Das in der BRD angebotene Internetverbindungen derzeit keinesfalls als "die schnellste" bezeichnet werden sollten ist offensichtlich. Ohne großartig aufwendige Recherche ist festzustellen, dass sie auch nicht schnell sind.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 28.11.2019Petitionsausschuss
Pet 4-19-07-43-006371
17159 Dargun
Unlauterer Wettbewerb
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
entsprochen werden konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass zur Beschreibung der Geschwindigkeit von
Internetverbindungen das Adjektiv „schnell“ bzw. das Superlativ „schnellste“ nur dann
genutzt werden dürfen, wenn die Internetverbindung zu den drei schnellsten weltweit
gehört bzw. tatsächlich die weltweit schnellste stabile Internetverbindung ist.
Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass Internetanbieter das
Wort „schnell“ zur Beschreibung der von ihnen angebotenen... παρακάτω
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Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.