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Unlauterer Wettbewerb - Überarbeitung des derzeitigen Unterlassungsanspruchs nach §§ 1004, 823 I BGB und § 7 II Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei unzulässiger Werbung

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
41 atbalstītājs 41 iekš Vācija

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  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, den derzeitigen Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 823 I BGB und § 7 II Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei unzulässiger Werbung zu überarbeiten.

Pamatojums

Der Bürger und die Umwelt werden durch sinnlose Ressourcenverschwendung unverhältnismäßig belastet.Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sind für zum Schutz des Bürgers unzureichend und zerstören seine Umwelt.Der Bundestag muss sich dieser Frage annehmen, da die Haltung des Gesetzgebers unter den Gesichtspunkten Umwelt und Nutzung moderner Technologien untragbar sind und die Interessen einzelner über die Interessen aller gestellt werden.Im Gegensatz zur Telefonwerbung sei aus Sicht des Gesetzgebers Werbung per Post und per E-Mail nicht störend. Begründet wird dies damit, dass Briefe, Prospekte oder Einwurfsendungen, die still und leise im Briefkasten liegen, ebenso wie Werbemails keine große Belästigung darstellen.Es sei schnell und einfach möglich, die Briefwerbung zu entsorgen oder die Werbemails zu löschen. Hinzu kommt, dass viele Verbraucher durchaus Interesse an solcher Werbung hätten, denn so können sie sich über Produkte, Sortimente, Angebote und Sonderaktionen informieren. Ebenso müsse es für Unternehmen möglich sein, ihre Produkte und Angebote zu bewerben. Deshalb sehe der Gesetzgeber keinen Grund, Briefwerbung oder Werbemails zu verbieten oder die Anforderungen, die zulässige Werbung per Post und E-Mail erfüllen muss, zu verschärfen.Diese Haltung ist unter den Gesichtspunkten Umwelt und Nutzung moderner Technologien untragbar geworden. Tonnen über Tonnen an Papier werden jedes Jahr ungelesen entsorgt. Ungeahnte Umweltbelastungen entstehen durch gigantische Speicherkapazitäten und Serversysteme durch die Bervorratung von Daten. Der Verbraucher informiert sich zunehmend selbst aktiv im Internet. Zusätzliche Umweltbelastungen könnten durch ein Verbot unerwünschter Werbung verringert werden.Der Schutz von Verbrauchern, die Werbung wünschen, und Unternehmen, die Werbung versenden wollen, stehen hierzu in keinem Verhältnis und könnten zudem durch eine einfache Regelung – aktive Bestellung und auch hierdurch erst die Freigabe der persönlichen Daten durch den Verbraucher selbst – gewahrt sein.Der derzeitige Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 823 I BGB und § 7 II Nr. 3 UWG ist eine Posse und fördert die Verschwendung von Ressourcen, schädigt die Umwelt und zieht eine Deprivation des Bürgers um seine Lebenszeit nach sich.Um den Unterlassungsanspruch nach herrschender Gesetzeslage durchzusetzen, kämen auf eine Privatperson neben der unzumutbaren Mühen einer Abmahnung an ein Unternehmen hohe Anwaltskosten zu.

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Jaunumi

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-07-43-006191
    65187 Wiesbaden
    Unlauterer Wettbewerb

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, gesetzliche Unterlassungsansprüche in Bezug auf
    Werbung zu überarbeiten und zu regeln, dass Werbung per Post und E-Mail nur noch
    nach aktiver Einwilligung der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers versandt werden
    dürfe.
    Zur Begründung der Petition wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Werbung per Post
    und E-Mail – anders als Telefonwerbung – aus Sicht des Gesetzgebers nicht als störend
    bzw. belästigend eingeordnet werde, da es schnell und einfach... vairāk

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