Unterhaltsrecht - Abschaffung des Elternunterhalts

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Ondersteunend 11 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

11 Ondersteunend 11 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Elternunterhalt abzuschaffen.

Reden

Beamtenkinder werden nicht zum Elternunterhalt herangezogen, da die Kosten über die Beihilfe gedeckt werden. Alle anderen „Kinder“ werden in die Pflicht genommen zum Elternunterhalt beizutragen. Abgesehen von der emotionalen Belastung die Eltern in der Pflege z.B. zu erleben, werden doch nicht alle herangezogen.Die einen sind als Geringverdiener, Arbeitslose, Mindestlohnempfänger, Alleinerziehende oder mit Schulden usw. gar nicht in der Lage zum Elternunterhalt beizutragen. Aufgrund von statistischen Veröffentlichungen liegt der Anteil hier bei schätzungsweise 40%. Der andere Teil, auch in etwa 40%, hat entsprechende Vorsorge getroffen mit einem Einkommen/Rente von 2000€. Hier werden die Kinder erst gar nicht belastet. Bestenfalls eine Reduzierung des Erbes, aber keine Einschränkung in der Lebensweise.Für dann ca. 20% der unterhaltspflichtigen Kinder wird ein enormer Verwaltungsaufwand (Personalkosten. Pers.-Zusatzkosten, Rückstellung für Pensionen, Mieten usw.) betrieben um einen Anteil an der Unterhaltspflicht einzufordern. Zusätzliche Belastungen entstehen durch die Einschaltung der Familiengerichte und Rechtsanwälte (einseitig nur Pflicht für die Kinder, die den Elternteil oder Eltern verklagen müssen).

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Nieuws

  • Pet 4-18-07-40324-035547Unterhaltsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Abschaffung des Elternunterhalts gefordert.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die Verpflichtung zur Zahlung
    von Elternunterhalt führe zu einer erheblichen Ungleichbehandlung und verursache
    einen enormen Verwaltungsaufwand.
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe Bezug genommen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 72 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 34 Diskussionsbeiträge... verder

Mit solchen Handlungen wird die Armut weitervererbt, bzw. der Ausstieg aus der Armut durch Aufstieg verhindert. Wer als Kind in einer sozial schwachen Familie aufwächst, wird nach Ende der Schulpflicht dazu gedrängt, zum Familieneinkommen beizutragen, d.h. es muss die Eltern noch als Kind unterstützen! Ist dann der Aufstieg aus eigener Kraft geschafft, darf es später als Erwachsener nochmal die Eltern unterstützen. Wozu lohnt sich dann eigentlich der Aufstieg aus der Armut? Man lebt in einem reichen Land, aber noch immer entscheidet die Herkunft über die Chancen. Traurig!

Die Anrechnung des "Wohnvorteils" kann bei kleinen Renten im Alter das Aus für Immobilieneigentum bedeuten, wenn Zahlungen generiert werden, die nicht geleistet werden können. Was ist, wenn Immobilieneigentum ausschließlich wegen der Mietersparnis angeschafft wurde? Dies wird im Alter heran gezogen. Elternunterhalt kann existensbedrohend sein, aber wenigstens die eigene Zukunft des Kindes blockieren. Die Person steht ständig unter staatlicher Aufsicht, weil Einkommen und Vermögen nur in Relation zum Einkommen behalten werden dürfen.

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