Unterhaltsrecht - Berücksichtigung von Ausgaben und Zeiten eines Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Kindesunterhalts

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
47 Unterstützende 47 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

47 Unterstützende 47 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass Ausgaben und Zeiten, die ein Unterhaltsverpflichteter für seine Kinder aufbringt, bei der Bemessung des Kindesunterhalts Berücksichtigung finden.

Begründung

Es ist kaum finanzierbar, wenn Unterhaltsverpflichtete ihre Kinder aufwachsen sehen wollen. Der Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle, die leider von den Gerichten fast ausnahmslos angewendet wird, ist für sich allein genommen bereits so hoch, dass in den allermeisten Fällen für einen normalen Umgang des Unterhaltsverpflichteten mit seinen Kindern keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Die Beziehung zwischen den Vätern, denn die sind es in den meisten Fällen, die Unterhalt zahlen, und ihren Kindern kann kaum aufrechterhalten werden. Es braucht sich niemand über die schlechte Beziehung der Unterhaltsverpflichteten zu ihren Kindern zu wundern. Der Gesetzgeber würde den Kindern einen großen Gefallen tun, wenn hier die Düsseldorfer Tabelle oder das Recht angepasst würde, statt den Unterhaltsempfängern immer mehr Geld zuzusprechen. Letzteres kommt in vielen Fällen oft gar nicht den Kindern zugute.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-40324-031074Unterhaltsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Ausgaben und Zeiten, die ein
    Unterhaltsverpflichteter für seine Kinder aufbringt, bei der Bemessung des
    Kindesunterhalts Berücksichtigung finden.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die Bemessung des Regelbedarfs
    eines Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle sei zu hoch. Dies habe zur Folge, dass
    dem unterhaltspflichtigen Elternteil nicht genügend Mittel zur Verfügung ständen, um
    von seinem Umgangsrecht mit seinem Kind Gebrauch machen zu können.
    Hinsichtlich der weiteren... weiter

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