Unterhaltsrecht - Einkommensanrechnung bei Altersvorsorge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
47 Unterstützende 47 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

47 Unterstützende 47 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die Gleichbehandlung bei der Berechnung des Einkommens beim Kindes-, Ehegattenunterhalt beschließen, da zurzeit nur 4 % des Einkommens bei einer privaten Rentenvorsorge abgezogen werden können.

Begründung

Es entspricht nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Es kann keine angemessene Altersvorsorge getroffen werden, da die Renten-Nachteile wegen der Kinderbetreung nicht berücksichtigt werden. Der Elternteil, der die Kinderbetreuung übernimmt, wird gegenüber dem anderen Elternteil, im Bezug der Altersvorsorge, benachteiligt.In meinem konkreten Fall wollte ich meinen Nachteil( in der gesetzlichen Rente), da nicht 100% arbeitsfähig wegen Kinderbetreung, durch eine Entgeltumwandlung ausgleichen. Alles was die 4% übersteigt, wird weiterhin als Einkommen in der Unterhaltsrechnung gewertet.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-40324-051993

    Unterhaltsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Die Petentin fordert die Gleichbehandlung bei der Berechnung des Einkommens
    beim Kindes-, Ehegattenunterhalt, da zurzeit nur 4% des Einkommens bei einer
    privaten Rentenvorsorge abgezogen werden können.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, der Elternteil, der die
    Kinderbetreuung übernehme, werde im Bezug der Altersvorsorge benachteiligt.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
    Petentin eingereichten... weiter

Noch kein PRO Argument.

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