Unterhaltsrecht - Gesetzesänderung zur Leistung des Kindesunterhalts

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
37 Unterstützende 37 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

37 Unterstützende 37 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine Gesetzesänderung zur Leistung des Kindesunterhalts beschließen.

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,die Unterhaltsreglung ist nicht mehr zeitgemäß. Der Bedarf für den Unterhalt wird geregelt nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich dem Kindergeld. Das ist die Summe, die der alleinerziehende Elternteil erhalten müsste vom anderen Elternteil. Diese Regelung ist aus meiner Sicht und auch aus Sicht anderer völlig inakzeptabel, da das andere Elternteil keinen finanziellen Beitrag leisten muss. Es kann erst Recht nicht sein, dass wenn das alleinerziehende Elternteil dann noch mehr Geld verdient und keinen finanziellen Beitrag leisten muss.Begründet wird es häufig jedoch damit, dass das alleinerziehende Elternteil die Miete zahlt usw. in manchen Fällen sicherlich richtig, hier müssen jedoch die Lebensverhältnisse von beiden Parteien ermittelt werden und dazu vordere ich den Bundestag auf eine Gesetzesänderung zu erwirken um soziale Gerechtigkeit walten zu lassen!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-40324-046664 Unterhaltsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition werden Gesetzesänderungen zur Leistung des Kindesunterhalts
    gefordert.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Unterhaltsregelung nach
    der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr zeitgemäß sei. Der alleinerziehende Elternteil
    müsse keinen finanziellen Beitrag leisten. Dies sei insbesondere inakzeptabel, wenn
    der alleinerziehende Elternteil mehr Geld verdiene als der unterhaltsverpflichtete
    Elternteil. Die Regelung werde damit begründet, dass der alleinerziehende Elternteil
    die Miete... weiter

Noch kein PRO Argument.

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