Unterhaltsrecht - Haftung mehrerer Geschwister für den Elternunterhalt nach Anzahl bzw. jeweiliger Leistungsfähigkeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Unterstützende 33 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

33 Unterstützende 33 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Haftung mehrerer Geschwister für den Unterhalt ihrer Eltern zunächst nach ihrer Anzahl verteilt und sodann nach ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit beurteilt werden solle. Die rückwirkende Geltendmachung von Elternunterhalt solle auf zwei Jahre befristet werden.

Begründung

Bisher ist es üblich bei der Aufteilung des Elternunterhalt möglichst den Gesamtbetrag von den unterhaltspflichtigen Geschwistern zu fordern. Dies beinhaltet eine erhebliche Ungerechtigkeit, da auf diese Weise ein oder mehrere gut verdienende Geschwister für ihre evtl weniger gut verdienenden Geschwister die Anteile übernehmen müssen.Wenn z.B. monatlich 2000,- Euro Unterhalt bei 4 Geschwistern offen sind, so kann es dazu kommen, dass drei nicht zahlen müssen, da sie unter den entsprechenden Einkommensgrenzen liegen und das Vierte alles zahlen muss, weil es gut verdient und zusätzlich noch vermögend ist.Im Regelfall wird das besser verdienende Geschwister an seine eigenen Höchstgrenzen stossen, aber sobald es mehr als in diesem Beispiel 500,- Euro zahlen muss, zahlt es für seine anderen Geschwister mit.Eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Eltern ist ja völlig in Ordnung aber bei der derzeitigen Praxis erweitert sich diese Pflicht indirekt auch auf Geschwister.Die teilweise gängige Praxis Unterhalt für mehrere Jahre rückwirkend einzufordern gefährdet die eigene Vorsorge und Vermögensplanung betroffener Personen. Teilweise wird über mehrere Jahre keinerlei Ankündiggung gemacht, in welcher Höhe die Unterhaltsforderung liegen wird.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-40324-044052 Unterhaltsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Haftung mehrerer Geschwister für den
    Unterhalt der Eltern zunächst nach ihrer Anzahl verteilt und sodann nach ihrer
    jeweiligen Leistungsfähigkeit beurteilt werden solle. Die rückwirkende
    Geltendmachung von Elternunterhalt solle auf zwei Jahre befristet werden.

    Zur Begründung des Anliegens wird insbesondere vorgetragen, dass die derzeitige
    Gesetzeslage eine erhebliche Ungerechtigkeit beinhalte, da der oder die gut
    verdienenden Geschwister gegebenenfalls den Anteil des... weiter

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