Unterhaltsrecht - Sozialverträgliche Berechnung/Festsetzung von Unterhaltszahlungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

31 Unterstützende 31 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Düsseldorfer Tabelle, nach der Unterhaltszahlungen festgesetzt werden, sozialverträglicher und das Festsetzungsverfahren durch Pauschalabgaben transparenter zu gestalten. Außerdem solle der Unterhaltsempfänger Rechenschaft über die Verwendung des Unterhalts ablegen müssen.

Begründung

In den letzten Jahren wurde vehement an der Düsseldorfer Tabelle gearbeitet. Es spricht auch keiner die Notwendigkeit einer solchen Regelung aus, dennoch hält der Petitionsgeber die Art und Weise der "Angleichung" für sozial unvertretbar. Alleine in dem Zeitraum von 2015 bis einschl. 2017 gab es viermal eine Anpassung. Leider bei den meisten Unterhaltspflichtigen im Gehalt nicht. Es wird (meistens von den Vätern) verlangt immer mehr und mehr zu bezahlen. Selbst die jährliche Steuererklärung wird bei Rückzahlung in das Einkommen mit eingerechnet. Alle zwei Jahre dürfen ebenfalls die Finanzen des Unterhaltspflichtigen überprüft werden. Sollte der Unterhaltspflichtige nur für ein Kind aufkommen, dann kann er gemäß Sozialrecht in die nächst höhere Stufe der Düsseldorfer Tabelle eingeordnet werden. Man fragt sich, wenn man nach den Abzügen unterhalb einer Grenze ist und sowieso hochgestuft werden kann, wozu es die "Düsseldorfer Tabelle" dann mit ihren Gehaltsgrenzen überhaupt gibt. Dies ist nach meinem Verständnis ebenfalls nicht sozialgerecht und bedarf der Überarbeitung. Bedauerlicherweise muss der Unterhaltsempfänger nicht nachweisen wofür er das Geld verwendet hat. Des Öfteren kommt das Geld nicht dem Kind zu Gute, sondern vielmehr dem Lebensstandard des Unterhaltempfängers.Der Vorschlag zu einer Pauschalisierung der Unterhaltszahlungen könnte wie folgt aussehen: Die Unterhaltszahlung wird zu einer festen Pauschale, die sich aus dem Nettoverdienst des Unterhaltpflichtigen ergibt und nicht mehr mit bestimmten Altersstufen gekoppelt ist. Ferner muss diese entrichtet werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und nicht wie bisher "bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit.In Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle z.B. bei einem Netto Verdienst vonbis 1500 Euro = 150 Euro; 1501 Euro- 1900 Euro = 190 Euro; 1901 Euro - 2300 Euro = 230 Euro; 2301 Euro - 2700 Euro = 270 Euro; 2701 Euro - 3100 Euro = 310 Euro; 3101 Euro - 3500 Euro = 350 Euro; 3501 Euro - 3900 Euro = 390 Euro; 3901 Euro - 4300 Euro = 430 Euro; 4301 Euro - 4700 Euro = 470 Euro; 4701 Euro - 5100 Euro = 510 Euro; etc.Eine Staffelung so wie oben aufgeführt würde meiner Meinung nach sozial gerechter sein als unser bisheriges System. Die Berechnung ist einfach aufgebaut und kann von jedem nachvollzogen werden. Das heißt es gibt auch kein Fragen mehr nach dem was abzugsberechtigt ist (abgesehen von der Hälfte des Kindergeldes). Dieses würde dann ebenfalls entfallen, sodass man mehr Klarheit für beide Seiten schafft. Die momentane Anpassung vom Alter her würde entfallen, dies ist wiederum sozialverträglicher für den Unterhaltspflichtigen gestaltet, da in der heutigen Zeit das Gehalt sich nicht dem Lebensalter anpasst. Die Neuausrichtung der Tabelle hat natürlich auch zur Folge, dass besser Verdienende, die sich dementsprechend wie bisher mit mehr oder minder legalen Tricks (Grauzonen). Die Sozialkassen würden entlastet werden.

Link zur Petition

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