Region: Bundesrepublik Deutschland

Unterstützungsunterschriften für Wahlen abschaffen

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Bundestag
130 Støttende

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

130 Støttende

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

  1. Startede 2014
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Unterstützungsunterschriften für alle Wahlen abschaffen.

Begrundelse

Artikel 38 GG besagt:

(...) (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz (...)

Wenn also eine anerkannte Partei zur Wahl antreten möchte und noch nicht in der Kommune / Landtag / Bundestag vertreten ist, müssen Unterstützungsunterschriften gesammelt und eingereicht werden. Dabei müssen mögliche Wähler ihren Namen sowie ihre Adresse angeben.

Dadurch wird die Verpflichtung des GG Art. 38 zur geheimen Wahl missachtet und gebrochen. Auch die Verpflichtung zum Gleichheitsprinzip. Wenn jemand in einer Behörde angestellt ist und der Behördenleiter bekannterweise eine andere politische Auffassung hat, wird es sich diese Person zweimal überlegen, ihre politische Überzeugung durch eine Unterstützungsunterschrift kund zu tun.

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Nyheder

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