Alueella: Saksa

Untersuchungshaft - Keine Anrechnung der Untersuchungshaft auf eine durch Urteil verhängte Freiheitsstrafe

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
56 Tukeva 56 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

56 Tukeva 56 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass die Untersuchungshaft nicht mehr auf eine durch Urteil verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird.

Perustelut

Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn die verdächtige Person Anlass zur Sorge gibt, dass sie sich einer Strafe entziehen könnte (Fluchtgefahr) oder dass sie die Ermittlungen behindern könnte (Verdunkelungsgefahr). Diese Gefahrenabwehr ist allerdings keine Strafe für das Delikt. Dies muss ja erst bewiesen werden. Sondern eine Sicherungsmaßnahme für den Erfolg der Ermittlungen. Diese können durch die verdächtige Person beschleunigt werden, indem sie zur Sache aussagt.Eine schweigende, verdächtige Person kann nach heutiger Rechtslage die Ermittlungen verzögern und damit den Gerichtssaal trotz Verurteilung zu einer Haftstrafe frei verlassen. Ein Schlag ins Gesicht jedes Opfers einer Straftat. Hier wird die Behinderung der Justiz quasi belohnt. Ein verherendes Signal für alle verdächtigen Personen = Schweigen zahlt sich aus. Entfällt die Anrechnung, dann ist Schweigen und Behinderung eine Verschärfung der Strafe. Dies trägt ggf. dazu bei, die Zusammenarbeit mit den Behörden attraktiver zu machen und die Ermittlungen zu erleichtern.

Linkki vetoomukseen

Kuva QR-koodilla

Irrotettava lippis QR-koodilla

lataa (PDF)

Uutiset

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Ei vielä väitteitä vastaan

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt