Urheberrecht - Änderung des bisherigen GEMA Tarifs VR-Ö vor allem für Discjockeys

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
292 Ondersteunend 292 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

292 Ondersteunend 292 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine Änderung des bisherigen GEMA Tarifs VR-Ö gefordert, der vor allem Discjockeys betrifft und diese dazu zwingt, lediglich vorgehaltene, jedoch nicht öffentlich abgespielte Kopien von Musikstücken kostenpflichtig zu lizensieren. Neben erheblichen Kosten entstehen durch den Tarif Mehrfachlizenzierungen, da bereits bei Erwerb eines Werkes und auch durch Veranstalterinnen und Veranstalter Gebühren gezahlt werden.

Reden

Der Tarif VR-Ö der GEMA ist insbesondere in finanzieller Hinsicht mit erheblichen und nicht zu rechtfertigenden Nachteilen für Discjockeys (DJs) verbunden. Wenn DJs Musikdateien auf eine Veranstaltung mitnehmen, so müssen sie für jede einzelne Kopie Lizenzgebühren in Höhe von 0,13 € zzgl. Steuern an die GEMA zahlen, unabhängig davon, ob eine Kopie auf der Veranstaltung dann auch tatsächlich gespielt wird. Bei Laptops und Festplatten, auf denen sich viele Tausend Musikdateien befinden, kommen so schnell hohe Beträge zusammen, obwohl stets nur ein Bruchteil der vorhandenen Kopien auch wirklich wiedergegeben wird.Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Musikdateien nun auf dem eigenen Laptop, einer Festplatte, oder, zum Beispiel aufgrund unterschiedlicher und vom Discjockey nicht zu beeinflussender technischer Voraussetzungen auf einem eigens für die Veranstaltung bespieltem USB-Stick mitgebracht werden – jede Kopie muss lizenziert werden. Ebenso wenig wird berücksichtigt, dass viele Musikdateien direkt nach einer Veranstaltung gleich wieder gelöscht werden, zum Beispiel um einen USB-Stick zwischenzeitlich anderweitig verwenden zu können. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt erneut Kopien derselben Musikdateien erstellt werden, sind diese erneut lizenzierungspflichtig.Der Tarif ist aber nicht nur abzulehnen, weil für gar nicht gespielte Musik und dementsprechend letztlich auch für nur private Sicherheitskopien bezahlt werden muss. Er ist auch deswegen ungerecht, weil an die GEMA schon an vielen anderen Stellen Gebühren bezahlt werden, so z.B. beim Kauf der Originale oder durch die Veranstalterinnen und Veranstalter, wie z.B. die Betreiberinnen oder Betreiber eines Clubs oder einer Discothek. Mit dem Tarif VR-Ö werden nun auch noch die DJs übermäßig belastet, ohne dass hierzu eine Notwendigkeit bestünde. Wenn die GEMA erklärt, mit dem Tarif die Lücke schließen zu wollen, die beim Einsatz von Kopien entsteht, muss entgegen gehalten werden, dass Kopien nicht eingesetzt werden, wenn sie nicht auch gespielt werden.Es haben auch keine gleichberechtigten Verhandlungen zwischen einer die Mehrheit der DJs repräsentierenden Vereinigung und der GEMA stattgefunden. Zudem ist unklar, wie die Kontrolle der Einhaltung des Tarifs stattfinden soll oder in welcher Höhe die DJs noch zusätzlich durch GVL-Gebühren belastet werden.Für viele DJs bedeutet der Tarif VR-Ö das Aus. Insbesondere nebenberuflich oder kleinunternehmerisch tätige DJs können die durch den Tarif verursachte finanzielle Last oft nicht stemmen. Bereits durch nicht beeinflussbare technische Defekte und Pannen können in kürzester Zeit mehrfach hohe Kosten durch erneut notwendiges Erstellen von Kopien entstehen. In vielen Lebensbereichen sind DJs aber von Bedeutung, sei es in der Bar, im Club oder auf dem Stadtfest. Es ist aus Verbrauchersicht auch abzulehnen, dass die zusätzlichen Kosten durch die Lizenzgebühren über die Gage auf die Preise für die Besucherinnen und Besucher weitergereicht werden.

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Nieuws

  • Pet 4-18-07-44-016335

    Urheberrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung des bisherigen GEMA Tarifs VR-Ö gefordert, der
    vor allem Discjockeys betrifft und diese dazu zwingt, lediglich vorgehaltene, jedoch
    nicht öffentlich abgespielte Kopien von Musikstücken kostenpflichtig zu lizensieren.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, sie fürchte, dass insbesondere
    nebenberuflich und kleinunternehmerisch tätige Discjockeys ihre Tätigkeit wegen
    dieser Vergütung künftig nicht mehr ausüben könnten. Sie beanstandet... verder

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