Urheberrecht - Besetzung des Beirats der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
336 Unterstützende 336 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

336 Unterstützende 336 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Beirat der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) ausschließlich mit von den Berechtigten gewählten Mitgliedern besetzt wird und dies in dem Gesetz zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (UrhWahrnG) geregelt wird.

Begründung

Die GVL nimmt die Zweitverwertung von Leistungsschutzrechten der ausübenden Künstler wahr; es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die von der Deutschen Orchestervereinigung e.V. (DOV) und dem Bundesverband der Musikindustrie e.V. (BVMI) gegründet wurde. Die „Binnendemokratie“ der GVL lässt sehr zu wünschen übrig und erfüllt nicht die Vorgaben des UrhWahrnG. Danach erhält jede Verwertungsgesellschaft eine gemeinsame Vertretung, die für die Wahrnehmung der Rechte und Ansprüche der Berechtigten zu angemessenen Bedingungen und die willkürfreie Verteilung der Gelder an die Berechtigten sorgt. Bei der GVL wurde dafür der Beirat geschaffen, der aus maximal 24 Mitgliedern besteht. 12 Mitglieder werden von den Gesellschaftern bestellt und 12 von den Berechtigten gewählt.Wegen der Treuhandfunktion der GVL darf diese keinen Gewinn erzielen. Die Gesellschafter nehmen keine eigenen Rechte wahr. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass diese Einfluss auf die Entscheidungen der Berechtigten nehmen können. Die Funktion der Gesellschafter der GVL beschränkt sich vielmehr darauf, den Berechtigten eine Plattform zur Wahrnehmung ihrer Rechte zur Verfügung zu stellen. Die Berechtigten sollen alles andere – wie bei den als wirtschaftlichen Verein organisierten Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) – selbst bestimmen dürfen. Der Beirat der GVL ist daher ausschließlich mit von den Berechtigten gewählten Mitgliedern zu besetzen. Obwohl der GVL das Problem bekannt ist, missachtet sie durch Aufrechterhaltung der überkommenen Strukturen die von der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (BT-Drs. 16/7000, u.a. S. 267) erhobenen Empfehlungen nach mehr Transparenz und Stärkung der Binnendemokratie. Aufgrund diverser Petitionen hatte sogar die GEMA letztes Jahr ihre Binnendemokratie gestärkt. Nun ist es an der Zeit, dass sich der Petitionsausschuss auch den anderen Verwertungsgesellschaften zuwendet, die von den Berechtigten nur unzureichend kontrolliert werden können. Da das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde bisher nicht eingeschritten ist, bleibt nur die Hilfe der Politik. Ich bitte den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags, die GVL zur Verbesserung ihrer Binnendemokratie anzuhalten und notfalls das Gesetz zu ändern. Mein Anliegen betrifft über 120.000 Berechtigte, denn die GVL ist gemessen an der Zahl der Berechtigten die größte Deutsche Verwertungsgesellschaft.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-44-039719

    Urheberrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

    Der Petent fordert, dass der Beirat der Gesellschaft zur Verwertung von
    Leistungsschutzrechten (GVL) ausschließlich mit von den Berechtigten gewählten
    Mitgliedern besetzt wird und dies in dem Gesetz über die Wahrnehmung von
    Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (UrhWG) geregelt wird.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die derzeitige Besetzung
    des... weiter

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