Urheberrecht - Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes um eine Regelung zur Streitwertminderung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
35 Unterstützende 35 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

35 Unterstützende 35 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, in Anlehnung an § 54 des Gesetzes über den rechtlichen Schutz von Design (DesignG) bzw. § 12 Abs. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) das Urheberrechtsgesetz (UrhG) um eine Regelung zur Streitwertminderung zu ergänzen

Begründung

Viele Streitigkeiten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind für Existenzgründer nicht zahlbar und die Gerichte nutzen dies, um Verletzte mit den Kosten der Prozessführung zu erpressen. Auch wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird, steht immer die Gefahr im Vordergrund, für die Auslagen des Gegners aufkommen zu müssen, was unter Umständen schon den Grund der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zum Herbeiführen der Insolvenz des Geschädigten darstellen kann.Manche Gesetze, wie das UWG und das DesignG, enthalten bereits eine Regelung zur Streitwertminderung, sodass es zumindest theoretisch möglich ist, für das Verfahren, soweit es abgewiesen wird, nur insoweit aufkommen zu müssen, als dass man auch tatsächlich mit seiner Vermögenslage die Kosten der Prozessführung tragen kann.Unternehmen nutzen dies bereits, um durch gezielte Rechtsverletzungen Zahlungsunfähigkeit durch Übernahme der Kosten der Prozessführung, einschließlich der Auslagen des Gegners, zu verursachen und auf diese Weise gegen Existenzgründer und Auszubildende unter Zuhilfenahme von Gerichten eine widerrechtliche Schuldenfalle zu schaffen und die Lebensdauer des Geschädigten durch Absparen der Schulden zu reduzieren. Da es sich bei Verletzungen von Urheberrechten meist um größere Summen mit teilweise auch Produktionscharakter handelt, sollte die Regelung nach § 54 DesignG und § 12 Abs. 4 UWG, folglich aus in der Anwendungsmöglichkeit relativ beschränkten Gesetzen, auch auf das Schutz für eine breitere Anwendung und vor allem kostenfreiere Form der Anmeldung des originellen Werksbegriffes bietende UrhG übertragen werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-44-039762 Urheberrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, in Anlehnung an § 54 des Gesetzes über den
    rechtlichen Schutz von Design bzw. weiterer gesetzlicher Vorschriften das
    Urheberrechtsgesetz um eine Regelung zur Streitwertminderung zu ergänzen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass viele Streitigkeiten nach dem
    Urheberrechtsgesetz (UrhG) für Existenzgründer nicht bezahlbar seien. Gerichte
    würden diesen Umstand nutzen, um Betroffene mit den Kosten der Prozessführung zu
    „erpressen“. Auch im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhife... weiter

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