Région: Allemagne

Urheberrecht - Streaming keine Urheberrechtsverletzung

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
1 352 Soutien 1 352 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

1 352 Soutien 1 352 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Streaming im Internet keine Urheberrechtsverletzung ist. Streaming bedeutet, dass auf Internetportalen (keine vollständigen) Videos angeschaut werden können. Es soll legal sein.

Raison

Streaming bedeutet, dass auf Internetportalen (keine vollständigen) Videos angeschaut werden können. Es soll legal sein.Nach einer beispiellosen Abmahnwelle von Internetnutzern bei Streaming durch eine Anwaltskanzlei aus Regensburg sehe ich die Gefahr, dass viele Nutzer von Streaming Portalen bzw. sozialen Netzwerken kriminalisiert werden oder man lässt das Internet ganz sein. Es gibt eine rechtliche Grauzone. Man kann als Nutzer nicht erkennen ob in Internetseiten und Portalen von anderen Personen urheberrechtlich geschützte Daten hochgeladen wurden und schaut sich diese ahnungslos an. Dies kann in Urlaubs- sozialen und legalen Portalen geschehen. Zwar werden während des Streamings Teile des Videos in den Arbeitsspeicher (RAM) des Computers geladen. Dies geschieht aber nur flüchtig und zu keinem Zeitpunkt wird die vollständige Video-Datei auf der Festplatteabgelegt. Da das aber eine rechtliche Grauzone ist in der sich die Nutzer bewegen und gegen die eine Abmahnwelle läuft ( Dez. 2013) und das wegen illegalem Runterladen, kann man nur sehen das Internet mit all seinen Möglichkeiten nicht zu nutzen und die Finger davon zu lassen. Streamen kann man auf allen legalen Seiten des Internets und man wird dafür abgemahnt und mit Aburteilung bedroht. Ich rede hier nicht von illegalen Tauschbörsen. Im übrigen wurden zum ersten mal Nutzer beim Streamen als Urherberrechtsverletzer abgemahnt. Das kann auf jeden zukommen.

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Actualités

  • Pet 4-18-07-44-002557

    Urheberrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und
    b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Streaming im Internet keine
    Urheberrechtsverletzung ist.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es gebe beim Streaming eine
    rechtliche Grauzone. Nutzer könnten oft nicht erkennen, ob auf Internetseiten und
    Portalen urheberrechtlich geschützte Inhalte hochgeladen würden. Außerdem
    würden ohnehin nur Teile des Films oder Videos beim Streaming... plus loin

Pas encore un argument PRO.

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