Région: Allemagne

Urlaubsregelung für Beamte - Zusatzurlaub auch bei einem Grad der Behinderung von 30 bis 50

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
119 Soutien 119 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

119 Soutien 119 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung der Erholungsurlaubsverordnung des Bundes gefordert. So soll der nach dem Sozialgesetzbuch IX den schwerbehinderten Menschen zustehende Zusatzurlaub von fünf Tagen auch den Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 bis 50 (sogenannte Gleichgestellte) zustehen. Dies ist von einigen Bundesländern bereits in das jeweilige geltende Landesrecht umgesetzt worden.

Raison

In einigen Bundesländern haben Landesbeamte mit einem Grad der Behinderung von 30-50 auch Anspruch auf Zusatzurlaub .Ich bitte um Anerkennung auch für die Bundesbeamten und Aufnahme in die Erholungsurlaubsverordnung.

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Actualités

  • Pet 1-18-06-20103-002084

    Urlaubsregelung für Beamte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung der Erholungsurlaubsverordnung des Bundes
    dahingehend gefordert, dass der nach dem Sozialgesetzbuch IX den
    schwerbehinderten Menschen zustehende Zusatzurlaub von fünf Tagen auch den
    gleichgestellten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 bis 50 zustehen
    soll.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass in einigen
    Bundesländern Landesbeamte mit einem Grad der Behinderung... plus loin

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