Région: Allemagne
Transport

Neue A2 Führerscheinklassen-Regelung nur für Quereinsteiger

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La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
4 833 Soutien 4 814 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2016
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Die A2 Führerscheinklasse soll für Besitzer des A1 Führerscheins nach wie vor so bleiben, wie sie seit 2013 war. Das bedeutet, es darf jedes beliebige Kraftrad auf 48 PS gedrosselt sein, um es fahren zu dürfen. Für neu Erwerber der A2 Führerscheinklasse soll die neue A2 Regelung gelten, welche besagt, dass das Motorrad offen das doppelte der gedrosselten Leistung (96PS/70kW) nicht überschreiten darf.

Raison

Dadurch, dass die Führerscheinklassen zu großen Teilen durch die 3. EU-Regelung (Führerscheinklasse Gesetz) geregelt sind, kann die Führerscheinklasse nicht ganz beibehalten werden. Die neue Regelung ist zwar durchaus sinnvoll, allerdings nur für Quereinsteiger, die ihren A2 Führerschein als ihre erste Motorrad Führerscheinklasse erwerben. Für diejenigen, die bereits Fahrerfahrung mit dem A1 Führerschein gesammelt haben, ist das Vorhaben dieser Gesetzesänderung allerdings nicht sinnvoll, zumal es ohnehin kaum einen Spürbaren Unterschied zwischen einem, auf 48 PS gedrosseltem, 190 PS Motorrad und einem, auf 48 PS gedrosseltem, 96 PS Motorrad gibt. Da durch ausreichende Fahrerfahrung bereits eine gewissen Kenntnis über Motorräder und die generelle Materie 2-Rad vorhanden ist, sollte für die Besitzer des A1 Führerscheins weiterhin die A2 Regelung von 2013 gelten (Jedes Motorrad darf auf 48PS gedrosselt und somit gefahren werden). Zudem lässt sich die neue Regelung nicht mit Sicherheit auf der Straße begründen, da ein auf 48 PS gedrosseltes Motorrad nun mal auch nur 48 PS hat. Das bedeutet, dass weder die Unfallzahlen gemindert werden, noch die Zahl der "Schwarzfahrer" verringert wird. Außerdem würde es den Motorradfahrern selber einen sehr großen Kostenaufwand ersparen, da diese nicht vor ihrem A-Motorrad noch 2 weitere Motorräder kaufen und finanzieren müssten.

Konkret würde dies bedeuten, dass eine Sonderregelung für Deutschland vom Europäischen Gerichtshof geschaffen werden sollte. Das ist durchaus möglich und im Rahmen der 3. EU-Regelung vereinbart.

Quellen: http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/aenderung-a2-regelung-deutschland-bestandsschutz/729930

https://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/Motorrad-A2/aenderung-a2.aspx

http://www.verkehrslexikon.de/Module/EUFERichtlinien.php#04

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Actualités

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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Die Leistung des gewählten Fahrzeuges spielt in Bezug auf die derzeitige A2 Regelung keinerlei Rolle. Selbst wenn das erworbene Motorrad ohne Drossel nicht mehr als 96PS hat, hat der Fahrer nach den abgeschlossen 2 Jahren und dem somit möglichen Erwerb der Klasse A die Möglichkeit, eine Maschine mit beispielsweise 200PS zu fahren, wodurch die gesamte Regelung die Betroffenen nur Geld kostet, da ein (erneuter) Fahrzeugwechsel nötig wäre. Hierdurch wird das Risiko lediglich erhöht, da die Erfahrung mit jener Maschine noch nicht vorhanden ist, nicht alleine durch die PS Zahl.

Egal wie die Petition ausgeht, die 96PS Regelung besteht auch im Ausland, das heißt es darf nur in D gefahren werden. Fahren im Ausland mit einer auf 48PS gedrosselten 97+PS Maschine ist automatisch "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

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